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Die Schulpflicht in Berlin endet künftig nicht mehr nach 10 Schuljahren. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird in Berlin ein 11. Pflichtschuljahr eingeführt. Ziel ist es, Jugendliche nach der Schule besser beim Übergang ins Berufsleben oder in weiterführende Bildungswege zu unterstützen.
Der Übergang von der Schule ins Berufsleben ist ein großer Schritt; für Jugendliche ebenso wie für ihre Familien. Mit der Verlängerung der Schulpflicht soll gewährleistet werden, dass Jugendliche nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule eine klare Perspektive für sich entwickelt haben. Die Beratung und Begleitung in der Jahrgangsstufe 10 hilft dabei, den passenden Anschluss zu finden.
Bislang endete die Schulpflicht in Berlin nach 10 Jahren Schulbesuch. Diese allgemeine Schulpflicht wurde nun um ein weiteres Jahr mit der Schulpflicht in der Sekundarstufe II erweitert. So kann der Übergang der Schülerinnen und Schüler in die duale Ausbildung, in Freiwilligendienste, die gymnasiale Oberstufe oder Bildungsgänge der beruflichen Bildung besser als bisher begleitet werden.
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II kann also durch viele verschiedene Anschlussmöglichkeiten erfüllt werden. Das 11. Pflichtschuljahr verpflichtet Jugendliche ohne Anschlussperspektive, die 10 Jahre zur Schule gegangen und noch keine 18 Jahre alt sind, an einem weiterführenden Bildungsangebot teilzunehmen oder eine Ausbildung, einen Freiwilligendienst beziehungsweise andere sinnvolle Anschlussoptionen aufzunehmen.
Um die Jugendlichen bei der Wahl eines sinnvollen Anschlusses zu unterstützen, gibt es in der Jahrgangsstufe 10 eine umfassende Beratung. Dies ist seit dem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler, auch die Erziehungsberechtigten können an der Beratung teilnehmen.
Die Beratung wird von den Schulen organisiert und findet jedes Jahr zwischen Mitte Februar und Mitte Mai statt. Grundlagen sind das Halbjahreszeugnis und die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der beruflichen Orientierung in der Schule.
In der Beratung wird gemeinsam geschaut, welcher Schulabschluss voraussichtlich erreicht wird und wie es danach weitergehen kann. Die Wünsche, Interessen, Kompetenzen und Ziele der Jugendlichen spielen dabei genauso eine Rolle, wie die Anforderungen der Arbeitswelt.
In der verbindlichen Anschlussberatung werden die Wünsche der Jugendlichen dokumentiert. Dabei geben die Jugendlichen einen Erstwunsch an und benennen zusätzlich einen Zweitwunsch als Alternative (zum Beispiel Erstwunsch: Berufsausbildung, Zweitwunsch: Freiwilliges Soziales Jahr).
Je nach gewähltem Weg kann auch eine Anmeldung für einen gewählten Bildungsgang notwendig sein. Dafür müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. Eine genaue Übersicht der benötigten Unterlagen sowie wichtige Termine für das Schuljahr 2025/2026 finden Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Wer nach der Jahrgangsstufe 10 eine weiterführende Schule besuchen möchte, erfüllt durch den Schulbesuch seine Schulpflicht. Jugendliche können nach der Anschlussberatung bis zu drei Wunschschulen angeben, zum Beispiel die bisherige Schule oder eine neue Schule. Dabei ist wichtig, mindestens einen Bildungsgang auszuwählen, für den keine Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nötig ist. So ist der weitere Bildungsweg gesichert, falls diese Zugangsvoraussetzung nicht erworben wird.
Wer sich für den Besuch einer beruflichen Schule oder eines Oberstufenzentrums interessiert, gibt genau an, welchen Bildungsgang er oder sie dort anstrebt.
Mögliche schulische Anschlüsse sind:
Wer die gymnasiale Oberstufe an der eigenen Schule besuchen möchte, wird in der Regel durch die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren vor Ort beraten und unterstützt.
Wichtig: Eine Anmeldung an der Wunschschule ist erst möglich, wenn die Anschlussberatung abgeschlossen und dokumentiert ist. Die Schule begleitet diesen Prozess und steht bei Fragen unterstützend zur Seite.
Einige Jugendliche möchten nach der Jahrgangsstufe 10 direkt ins Berufsleben starten. Wer sich für diesen Weg entscheidet, seine Schulpflicht im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung absolvieren. In diesem Fall geben die Jugendlichen nach der Anschlussberatung ihren Wunschberuf an und legen – sobald dieser vorliegt – entweder eine verbindliche Zusage oder den unterschriebenen Ausbildungsvertrag vor. Die Anmeldung für die Berufsschule, die bei der dualen Ausbildung besucht werden muss, erfolgt über den Betrieb. Alle wichtigen Informationen werden beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mitgegeben.
Bei einer vollschulischen Berufsausbildung, also wenn die Ausbildung in der Berufsfachschule stattfindet, gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Wahl einer weiterführenden Schule.
Bei bestimmten Berufen, zum Beispiel Ausbildungen im Pflegebereich oder bei der Polizei, wird Ihr Kind für die Dauer der Ausbildung von der allgemeinen Schulpflicht befreit. Hier wird in der Schule zu allen notwendigen Schritten gut beraten.
Wenn es mit dem Ausbildungsplatz nicht sofort klappt, können die Teams für berufliche Orientierung (BO-Teams) an den Schulen oder die Jugendberufsagentur Berlin weiterhelfen. Sie bieten Beratung, Vermittlung und praktische Unterstützung auf dem Weg zum Ausbildungsplatz.
Manche Jugendliche möchten nach der 10. Klasse weder direkt weiter zur Schule gehen noch eine Ausbildung beginnen. In diesem Fall kann die Schulpflicht auch über ein alternatives berufsvorbereitendes Angebot absolviert werden, zum Beispiel im Rahmen eine Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Wenn Ihr Kind diesen Weg einschlagen möchte, kann es dies im Rahmen der Anschlussberatung angeben. Auch in diesem Fall begleiten die BO-Teams an der Schule oder die Jugendberufsagentur Berlin und helfen bei der Planung und Umsetzung.
Für alle Schülerinnen und Schüler ohne einen der oben genannten Anschlusswünsche, bieten sogenannte Ankerschulen einen praxisorientierten Bildungsgang an. Dieser heißt IBA Praxis. Die Berliner Ankerschulen sind Oberstufenzentren, die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten.
Im Rahmen des Bildungsangebots IBA Praxis erhalten Jugendliche gezielte Unterstützung, um eine Idee für die berufliche Zukunft zu entwickeln. Anders als in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) kann in IBA Praxis kein Schulabschluss erworben werden. Der Fokus liegt hier auf der beruflichen Orientierung und dem Erwerb beruflicher Schlüsselkompetenzen. In IBA Praxis können unterschiedliche Praktika in Betrieben absolviert werden, so können die Jugendlichen ihre Stärken entdecken.
Die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt die Ankerschulen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit sogenannten Kooperationsmanagerinnen und -managern. Diese helfen dabei, Kontakte zu Ausbildungsbetrieben herzustellen und Praktikumsplätze zu finden.
Welche Ankerschule für Ihr Kind zuständig ist, erfahren Sie direkt an der aktuellen Schule Ihres Kindes. Hier finden Sie eine Karte mit den Standorten der Berliner Ankerschulen.
Der Übergang nach der Jahrgangsstufe 10 ist ein wichtiger Meilenstein im Leben von jungen Menschen. Durch die verbindliche Anschlussberatung und die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird dieser Schritt in Berlin seit dem Schuljahr 2024/2025 noch besser begleitet.
Eltern können die Jugendlichen dabei aktiv unterstützen. Mit früher Planung gelingt ein Übergang häufig besser. Setzen Sie sich mit Ihrem Kind zusammen, sprechen Sie über Wünsche, Möglichkeiten und auch Sorgen. Die verbindliche Anschlussberatung in der Schule bietet auf dieser Basis eine gute Gelegenheit, gemeinsam konkrete Perspektiven zu entwickeln.
Ob weiterführende Schule, Berufsausbildung oder Freiwilligendienst: Wichtig ist, dass der gewählte Weg zu Ihrem Kind passt. Die Schulen begleiten diesen Prozess aktiv und stehen Ihnen als Familie zur Seite. So entsteht ein individueller Plan für das, was nach der Jahrgangsstufe 10 folgt.