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Diese erste Untersuchung findet sofort nach der Geburt statt und achtet vor allem auf lebenswichtige Funktionen Ihres Babys.
In den ersten sechs Lebensjahren durchlebt Ihr Kind viele wichtige Entwicklungsphasen. Durch die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 können mögliche Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes erkannt und geeignete Unterstützung zur Förderung der Entwicklung eingeleitet werden. Damit sollen Risiken der Entwicklung frühzeitig gemindert und die Entstehung erheblicher Einschränkungen vermieden werden.
Die Chancen, Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes zu mindern oder zu beseitigen sind größer, wenn sie oder deren Ursachen früh erkannt und ihnen entgegengewirkt werden kann. Spezielle Untersuchungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Ihre erste Ansprechpartnerin oder Ihr erster Ansprechpartner ist in der Regel Ihre Kinderärztin beziehungsweise Ihr Kinderarzt. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sind daher ein wichtiger Baustein, die Entwicklung Ihres Kindes bis zur Einschulung eng zu beobachten. Die einzelnen Untersuchungen sind speziell auf die Entwicklungsstufen Ihres Kindes abgestimmt.
Sollte die Kinderärztin oder der Kinderarzt bei einer der U-Untersuchungen Auffälligkeiten feststellen, stehen Ihnen in Berlin unterschiedliche Anlaufstellen für die gezielte Frühförderung Ihres Kindes zur Verfügung.
Die Früherkennungsuntersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen, die alle Kinder in Berlin wahrnehmen sollten. Die Untersuchungen starten direkt nach der Geburt und finden dann regelmäßig bis etwa ein halbes Jahr vor dem sechsten Geburtstag statt.
Bei den Untersuchungen überprüfen die Kinderärztin beziehungsweise der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind gesund entwickelt. Die Untersuchungen helfen dabei Entwicklungsstörungen und Krankheiten frühzeitig zu erkennen und eventuell notwendige Behandlungen rechtzeitig einleiten zu können.
Um die regelmäßige Teilnahme aller Berliner Kinder an den Untersuchungen sicherzustellen, gibt es in Berlin ein verbindliches Einladungswesen.
Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind alle Untersuchungen wahrnehmen – auch wenn erste U-Untersuchungen unauffällig waren. Zeitpunkt und Inhalt von U1 bis U9 sind sorgfältig auf die verschiedenen Entwicklungsphasen der Kinder abgestimmt. Zudem sind manche Störungen und Erkrankungen erst ab einem bestimmten Alter erkennbar.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchungen.
Die erste Untersuchung findet direkt nach der Geburt statt. Mit der Untersuchung bekommen Sie auch das gelbe Kinder-Untersuchungsheft, um die einzelnen Untersuchungen zu dokumentieren. In dem Untersuchungsheft sind alle U-Untersuchungen auch nochmal beschrieben.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet mit dem Elternbrief per E-Mail einen Erinnerungsservice, der Sie rechtzeitig an die verschiedenen U-Untersuchungen Ihres Kindes erinnert und Sie mit Informationen rund um die verschiedenen Untersuchungen versorgt.
Diese erste Untersuchung findet sofort nach der Geburt statt und achtet vor allem auf lebenswichtige Funktionen Ihres Babys.
Die zweite Untersuchung ist die erste ärztliche Grunduntersuchung „von Kopf bis Fuß“. Diese genaue körperliche Untersuchung Ihres Babys findet oft schon in der Entbindungsklinik statt.
Die dritte Untersuchung ist in der Regel die erste Untersuchung in der ärztlichen Praxis. Dazu vereinbaren Sie als Eltern bald nach Geburt einen Termin mit der Praxis, in der Ihr Kind untersucht werden soll.
Bei der vierten Untersuchung steht die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Babys im Vordergrund. Mögliche Probleme beim Trinken und Schlafen gehören zu den weiteren Themen.
Bei der fünften Untersuchung steht der körperliche Entwicklungsstand im Mittelpunkt der Untersuchung. Denn Ihr Baby ist jetzt ein halbes Jahr alt und wird zusehends beweglicher.
Bei der sechsten Untersuchung geht es darum, was Ihr Kind schon alles kann. Die Ärztin beziehungsweise der Arzt achtet dabei besonders auf mögliche Entwicklungsverzögerungen, damit bei Bedarf frühzeitig gefördert oder behandelt werden kann. Sollten Sie selbst auch nur leise Bedenken wegen einer altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes haben, teilen Sie das Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt deutlich mit. Als Eltern sind Sie die Expertinnen und Experten Ihres Kindes.
Bei der siebenten Untersuchung steht die altersgerechte körperliche und geistige Entwicklung im Mittelpunkt. Dazu gehören unter anderem Sehuntersuchungen und ein Test, wie gut Ihr Kind bereits einfache Wörter und Sätze versteht. Die Ärztin beziehungsweise der Arzt stellt Ihnen auch Fragen, wie sich Ihr Kind zum Beispiel beim Spielen in der Familie oder in der Gruppe verhält und wie der Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind ist.
Die U7a-Untersuchung wurde vor einigen Jahren neu eingeführt. Zeitlich liegt sie zwischen der U7 und U8. Hier geht es wie in der U7 um die geistige und körperliche Entwicklung. Dabei untersucht die Ärztin beziehungsweise der Arzt die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers. Ein besonderer Fokus liegt hier auch nochmal auf der Sprachentwicklung Ihres Kindes. Sie bekommen zudem eine Beratung zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen.
Auch bei der U8-Untersuchung untersucht die Ärztin beziehungsweise der Arzt Ihr Kind von Kopf bis Fuß, misst und wiegt es. Die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes wird geprüft und auch sein soziales Verhalten angesprochen. Die Ärztin oder der Arzt fragt Sie danach, was Ihr Kind schon alles alleine machen kann. Wenn Ihr Kind eine besondere Unterstützung brauchen sollte, bespricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen die Möglichkeiten und Angebote.
Die zehnte und letzte U-Untersuchung findet kurz vor Schulbeginn statt und hat eine besondere Bedeutung. Im Fokus der Untersuchung stehen mögliche Entwicklungsauffälligkeiten. Dazu kontrolliert die Ärztin beziehungsweise der Arzt die Körperhaltung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sprachentwicklung. Auch wenn Sie selbst etwas an Ihrem Kind beunruhigt oder Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie dies unbedingt zur Sprache bringen.
Die vielfältigen Angebote der frühen Förderung und Frühförderung dienen dazu, mögliche Auffälligkeiten in der körperlichen, sozialen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern beziehungsweise sie zu heilen oder ihre Folgen zu mindern.
Ihre erste Anlaufstelle rund um die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten ist Ihre behandelnde Kinderärztin beziehungswiese Ihr behandelnder Kinderarzt. Hier erhalten Sie bei Bedarf eine Überweisung an eine Kinder- und Jugendambulanz oder Sozialpädiatrisches Zentrum.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung haben Anspruch auf die Komplexleistung Frühförderung, die ein Teil der Eingliederungshilfe ist. Komplexleistung heißt hier, dass Frühförderstellen mit Fachleuten aus vielen Gebieten und Sozialpädiatrische Zentren die unterschiedlichen Leistungsbestandteile in einen einheitlichen Behandlungsplan einbauen. Sie führen so die Leistungen, für die unterschiedliche Träger zuständig sind, zu einer Leistung zusammen.
Die Komplexleistung Frühförderung umfasst daher medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen. Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist eine Zuordnung zum Personenkreis „Mensch mit (drohender) Behinderung“. Diese Zuordnung kann nur durch Amtsärztinnen und Amtsärzte, Beratungsstellen für Menschen mit Sehbehinderung, Beratungsstellen für Hörbehinderung oder Beratungsstellen für Menschen mit Sprachbehinderung erfolgen.
Die Frühförderung versteht sich dabei als ein ganzheitliches Konzept mit Hilfsangeboten für Kinder im vorschulischen Alter mit körperlichen, geistigen und seelischen Auffälligkeiten sowie mit Sinnesbeeinträchtigungen. Ein Zusammenspiel von medizinischen, psychologischen, sozialen und pädagogischen Maßnahmen, die das Kind und die ganze Familie einschließen. Zuständig sind im Land Berlin 16 Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ) und fünf Sozialpädiatrischen Zentren an Kliniken (SPZ).
Nach eingehenden Untersuchungen, an der Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen beteiligt sind, entsteht ein individueller Förder- und behandlungsplan. Dieser basiert auf der medizinischen Diagnose und enthält sowohl Therapie und pädagogische Frühförderung als auch Beratung und Unterstützung der Eltern.
Die 16 Berliner Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ) bieten Diagnostik und Therapien für Kinder mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung im Alter von 0 Jahren bis 18 Jahren an.
Die mobile Frühförderung bieten die KJA/SPZ bis zum Schuleintritt der Kinder an. Zum mobilen Angebot gehört auch – das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt – eine Frühförderung in Kindertagesstätten oder im häuslichen Umfeld. Zur Leistung der KJA/SPZ gehört auch die Beratung der Eltern.
An fünf Kinderkliniken in Berlin gibt es Sozialpädiatrische Zentren oder kurz SPZ. Die SPZ haben sich spezialisiert auf die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen, Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen, die eine intensive medizinische Betreuung und Versorgung benötigen.
Die SPZ arbeiten unter ärztlicher Leitung mit Teams aus verschiedenen Fachbereichen. Dazu zählen unter anderem:
Der Heilpädagogische Fachdienst (HPFD) „Berliner Kiebitze“ ist ein offenes und niedrigschwelliges Beratungsangebot der Frühförderung von Kindern bis zur Einschulung.
Eltern, Kitafachkräfte und Tagespflegepersonen können sich an den Fachdienst wenden, wenn sie Fragen zur Entwicklung eines Kindes haben. Die „Berliner Kiebitze“ arbeiten mobil. Neben Beratungsgesprächen bieten sie auf Wunsch Hausbesuche, Hospitationen in Kindertageseinrichtungen und Begleitung zu Unterstützungsangeboten an.
Dabei richten sie sich nach Möglichkeit auch zeitlich nach den Wünschen von Eltern sowie pädagogischen Fachkräften und gestalten den Kontakt so einfach wie möglich.
Standorte und Kontakt des Heilpädagogischen Fachdienstes in den Berliner Bezirken
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste (KJPD) gibt es in allen Bezirken. Sie stehen Ihnen bei seelischen Entwicklungsauffälligkeiten Ihres Kindes beratend zur Seite und bieten ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Untersuchungen, Begutachtungen und Beratungen. Sie nehmen zudem Aufgaben im Rahmen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts wahr. Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste arbeiten eng mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Schulbereich zusammen.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD) gibt es in allen Gesundheitsämtern der Berliner Bezirke. Sie beraten und unterstützen Sie in allen Fragen zur Kinder- und Jugendgesundheit. Für die grundsätzlich kostenlosen Beratungen bei den Gesundheitsdiensten brauchen Sie keine Überweisung.
Rechtliche Grundlage ist Paragraf 46 des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) und die zugehörige Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV).