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Wenn Sie nicht verheiratet sind, hängt der Nachname Ihres Kindes davon ab, ob Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Haben Sie die gemeinsame Sorge, können Sie gemeinsam wählen, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter, des Vaters oder einen aus beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhält. Haben Sie kein gemeinsames Sorgerecht, erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen des allein sorgeberechtigten Elternteils. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch andere Namensbestimmungen möglich.
Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes heiraten und einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, kann sich der Name Ihres Kindes ebenfalls ändern. Bei Kindern unter fünf Jahren gilt die Namensänderung grundsätzlich automatisch auch für das Kind. Ältere Kinder können sich unter bestimmten Voraussetzungen der Namensänderung anschließen.



