Ergänzende Kindertagespflege und flexible Kinderbetreuung

Ein Mann spielt mit zwei Kindern in einer Kita.

Gleiche Chancen für alle: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig. Das gilt speziell für Alleinerziehende, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Eltern sollen ihre Erwerbstätigkeit oder Ausbildung mit der Kindererziehung vereinbaren können. Deshalb können Sie eine Kindertagesbetreuung zu besonderen Zeiten beantragen.

Wenn die Arbeits- und Wegezeiten nicht mit den üblichen Öffnungszeiten der Kita, der Kindertagespflege oder der außerschulischen Betreuung an Grundschulen (eFöB) übereinstimmen, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf ergänzende Kindertagespflege stellen. Dort erhalten Sie auch Beratung zu Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten.

Der Mobile Kinderbetreuungsservice (MoKiS) kooperiert eng mit den Berliner Jugendämtern. Er berät Eltern mit besonderen Betreuungsbedarfen und unterstützt sie bei der Suche nach einer kind- und bedarfsgerechten Betreuungsperson. MoKiS arbeitet im Auftrag des Landes Berlin.

Ist eine geeignete Betreuungsperson gefunden, beantragen Sie die ergänzende Kindertagespflege bei Ihrem zuständigen Bezirks-Jugendamt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Kind wird in einer Kita oder Kindertagespflegestelle betreut oder nimmt an der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) in der Schule teil.
  • Die Arbeits- und Wegezeiten überschreiten die Öffnungszeiten der Kita, der Kindertagespflegestelle oder der außerschulischen Betreuung an der Grundschule (eFöB) des Kindes regelmäßig um mindestens eine Stunde.
  • Die Eltern sind berufstätig, selbstständig oder in Aus- oder Weiterbildung.

Wenn der Bedarf geprüft und bestätigt wurde, schließen Sie mit dem Jugendamt einen Betreuungsvertrag ab. Darin wird festgelegt, wie viele Stunden pro Monat Ihr Kind ergänzend betreut wird.

Die ergänzende Kinderbetreuung ist für Eltern von Kita-Kindern und Schulkindern in den ersten drei Grundschuljahre kostenfrei. Danach beteiligen sich die Eltern je nach Betreuungsumfang und Einkommen geringfügig an den Kosten.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem „Merkblatt ergänzende Kindertagespflege“ (PDF).

Im Notfall helfen Krankenkasse, Jugendamt und Jobcenter

Erkrankt ein erziehendes Elternteil so schwer, dass es sich nicht mehr um das Kind oder die Kinder kümmern kann, können Sie auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes eine Familienpflege bei der Krankenkasse beantragen. Je nach Einkommen müssen Sie hier eventuell zuzahlen. Das Jugendamt kann Sie bei der Suche nach Betreuungspersonen unterstützen.

Während einer Weiterbildung, bei Arbeitsaufnahme oder Jobwechsel kann es passieren, dass die bisherigen Betreuungszeiten der Kinder nicht mehr ausreichen oder sich verschieben. Die Arbeitsvermittlung oder die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen und Jobcentern können in diesem Fall gemeinsam mit dem Jugendamt die erforderliche Kinderbetreuung auf den Weg bringen. Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter können Sie auch einen Zuschuss für die Kinderbetreuung beantragen.

Kinderbetreuung am Arbeitsplatz

Viele Unternehmen fördern Kinderbetreuungsangebote – sei es in den Ferien, bei Dienstreisen oder als steuerfreier Zuschuss. Auch in Akutsituationen unterstützen manche Betriebe und Einrichtungen ihre Beschäftigten, um die Betreuung sicherzustellen. Es lohnt sich danach zu fragen. Auch hier bietet die oben genannte Servicestelle MoKiS im Auftrag des Landes Berlin Beratung und Information für Unternehmen. Die Unternehmen können beispielsweise mit Kitas oder Kindertagespflegestellen kooperieren.

Für freiberuflich arbeitende Eltern kann ein Arbeitsplatz in einem Coworking Space mit Kinderbetreuung eine flexible Lösung sein. Neben der gemeinsamen Büroraumnutzung können sich Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gründerinnen und Gründer über ihre Erfahrungen und Projekte austauschen. Ein Arbeitsplatz mit Betreuung kann oft kurzfristig stunden-, tage- oder wochenweise gebucht werden.

Flexible Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Angebote zur ergänzenden Kinderbetreuung gibt es zum Beispiel in den Bezirken Lichtenberg, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf durch die Netzwerke für Alleinerziehende. Bei akutem Bedarf oder stundenweise sind für Einzeltermine Hol- oder Bringdienste oder Kinderbetreuung im eigenen Haushalt möglich.

Auch gemeinnützige Kinderbetreuungsprojekte wie der Notmütterdienst Berlin oder ehrenamtliche Hilfen für Familien können Kinderbetreuung außerhalb von Kita-Öffnungszeiten übernehmen. Ein rechtlicher Anspruch besteht hier jedoch nicht.

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