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Finanzielle Hilfen für Eltern von Kindern mit Behinderung
Familien, in denen ein chronisch krankes Kind oder ein Kind mit Behinderung lebt, haben in Berlin Anspruch auf verschiedene finanzielle Hilfen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Hilfeleistungen und wie Sie diese beantragen können.
Inhaltsverzeichnis
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stehen oft vor großen Herausforderungen, auch in finanzieller Hinsicht. Diese Kinder brauchen besonders viel Aufmerksamkeit und Pflege, unter Umständen müssen teure Hilfsmittel angeschafft und die Wohnung an die Bedürfnisse des Kindes angepasst werden. Um die Familien finanziell zu entlasten, gibt es zahlreiche Hilfen.
Beratung für Familien mit einem Kind mit Behinderung
Ihr Kind hat eine geistige oder körperliche Behinderung und Sie haben Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten? Elternverbände, Wohlfahrtsorganisationen und Behindertenverbände bieten kostenlose Beratung an. Hier finden Sie Antworten und erfahren alles über Ihre Rechte und die Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen. Auch Sozial- und Jugendämter beziehungsweise die Teilhabefachdienste der Jugendämter (THFD) sowie Kranken- und Pflegekassen können Ihnen weiterhelfen.
Ausführliche Informationen zu Beratungsangeboten finden Sie hier.
Landespflegegeldgesetz in Berlin
Nach dem Landespflegegeldgesetz haben blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen in Berlin Anspruch auf eine finanzielle Hilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Ausgaben. Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen, kann aber teilweise mit Pflegeversicherungsleistungen verrechnet werden. Beantragen können Sie das Pflegegeld direkt beim für Sie zuständigen Bezirksamt und dort im Teilhabefachdienst Jugend (THFD Jug).
Pflegeversicherung und Kindergeld
Ihre Kinder sind in der Regel bei Ihnen beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert. Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, können Sie entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegebedürftigkeit wird festgestellt, indem geprüft wird, wie selbständig Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne Behinderung sind.
Unabhängig vom Einkommen haben alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Anspruch auf Kindergeld. Als Eltern eines Kindes mit Behinderung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld auch ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 26. Geburtstag Ihres Kindes eingetreten ist und es seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann.
Steuerliche Entlastungen und weitere finanzielle Unterstützung
Im Rahmen des sogenannten Nachteilsausgleich stehen Ihnen, wenn Sie ein Kind mit Behinderung haben steuerliche Entlastungen zu. Dazu gehören Steuervergünstigungen im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer sowie außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge für Haushaltshilfen. Die Erleichterungen gelten auch für die Vermögens-, Grund- und Umsatzsteuer sowie für die Fahrzeug- und Hundesteuer.
Neben den finanziellen Hilfen gibt es weitere Vergünstigungen, etwa beim Wohngeld, beim Nah-, Fern- und Luftverkehr sowie bei der Auto-Versicherung. Sie können zudem die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Ermäßigung der Telefonanschlussgebühren sowie Vergünstigungen bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen beantragen. Einige Mobilfunkanbieter bieten vergünstigte Tarife für Menschen mit Behinderung an.
Downloads
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen: Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es (Broschüre)
Broschüre des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) mit Informationen zu finanziellen Hilfen und weiteren Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Kindern
Infografik "Recht auf Teilhabe"
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen – das sind Ihre Ansprüche (sovd.de)
Die wichtigsten Links im Überblick
- Kinderversorgungsnetz Berlin: Überblick über das Berliner Hilfe- und Versorgungssystem
- Familienportal des Bundes: Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Berlin.de: Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung