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Berlin bietet eine Vielzahl an Freizeit- und Ferienmöglichkeiten für alle jungen Menschen – auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Wir geben Ihnen eine Übersicht über speziell auf besondere Förderbedarfe ausgerichtete Angebote und wichtige Hinweise zur Kostenübernahme.
Grundsätzlich stehen alle Berliner Freizeitangebote Kindern mit und ohne Behinderung offen. Familien von Kindern mit Behinderung fällt der Zugang oft leichter, wenn Anbieterinnen und Anbieter sich gezielt für Inklusion aussprechen. Es gibt sowohl Angebote, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsame Zeit verbringen. Aber auch Formate, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung richten.
So gibt es besonders im Kreativ- und Sportbereich zahlreiche Programme, von verschiedenen Trägern und Einrichtungen.
Dazu zählen unter Anderem:
Informationen und Freizeitangebote finden Sie bei der Lebenshilfe und dem Kinderversorgungsnetz Berlin, sowie beim Netzwerk „Eltern beraten Eltern“ oder beim Behinderten- und Rehabilitationssportverband Berlin. Das Projekt „Inklusive Jugend“ in Steglitz-Zehlendorf bietet Möglichkeiten der inklusiven Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Auch die Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V. hat zahlreiche inklusive Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Programm.
Auch in den Ferien gibt es spezielle Betreuungs- und Reiseangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Diese inklusiven Ferienangebote ermöglichen ein entspanntes Zusammensein von Gleichaltrigen mit und ohne Behinderung.
Das Land Berlin bietet finanzielle Unterstützung für Familien, die sich einen Urlaub oder die Eigenbeteiligung bei geförderten Angeboten nicht leisten können an. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt in Ihrem Bezirk.
Die Berliner Jugendämter können Mehrkosten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernehmen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da die Mittel begrenzt sind.
Bei einem seit mehr als sechs Monate bestehenden Pflegegrad und anerkannter Pflegeperson können bestimmte Kosten für Freizeit und Reisen auch über die Pflegekasse abgerechnet werden. Zum Beispiel über die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Paragraf 45b SGB XI). Sprechen Sie die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter am besten auf ihre Abrechnungsmöglichkeiten an.