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Die Grundsicherung unterstützt Sie, wenn im Alter oder bei Erwerbsminderung Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir geben Ihnen einen Überblick, wann und wie Sie Anspruch auf die Grundsicherung haben.
Manchmal führen Lebensumstände dazu, dass das Geld nicht mehr zum Leben reicht und wir Hilfe benötigen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine wichtige staatliche Unterstützung, die Menschen in einer solchen Situation auffängt. Die Grundsicherung ist ein sozialer Schutzmechanismus, der dazu dient, das Leben in Würde zu ermöglichen. Scheuen Sie daher nicht davor zurück, die Grundsicherung zu beantragen, wenn Sie Hilfe brauchen.
Sie können die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie Ihre Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt sind, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und in Deutschland wohnen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst neben dem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mehrbedarfe, etwa bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft oder einmalige Bedarfe, wie beispielsweise Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, sind ebenfalls Leistungen der Grundsicherung.
Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Dazu zählen auch Einkommen und Vermögen von Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner oder Partnerin/Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Als Einkommen zählen auch Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung sowie Renten, Kindergeld und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Kleinere Barbeträge bis zu einer Vermögensfreigrenze von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro bei Verheirateten/Partnern werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Nicht angerechnet werden auch Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie sowie Ihr gefördertes Altersvorsorgevermögen (Riesterrente).
Bei der Grundsicherung bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern beziehungsweise Eltern in der Regel unberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen der Kinder beziehungsweise das gemeinsame Einkommen der Eltern unter 100.000 Euro liegt. Haben Sie mehrere Kinder, darf jedes Kind bis zu 100.000 Euro verdienen. Liegt das Einkommen über dieser Grenze können Sie einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen.
Sie können die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beim Sozialamt Ihres Wohnbezirks beantragen. Das Sozialamt bewilligt den Antrag für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen wird die Grundsicherung eingestellt.
Die Sozialämter beraten Sie zum Anspruch auf Grundsicherung und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie sich zu grundsätzlichen Voraussetzungen und Anspruch auf Grundsicherung beraten lassen. Die DRV hat alle wichtigen Informationen zur Grundsicherung auch in der Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ zusammengestellt.
Beim Paritätischen Gesamtverband finden Sie einen Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.