Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zwei junge Männer putzen eine Küche.

Der Alltag kann sehr turbulent sein. Beruf, Betreuung der Kinder und dazu noch der Haushalt? All das zu schaffen, ist für Familien nicht immer einfach. Doch es gibt Unterstützung. Schaffen Sie es nicht allein, können Sie Hilfe im Haushalt bekommen.

Schaffen Sie Ihren Haushalt nicht allein? Unter bestimmten Umständen können Sie eine Haushaltshilfe, eine Handwerkerin oder einen Handwerker in Anspruch nehmen. Das nennt man haushaltsnahe Dienstleistungen. Unter bestimmten Umständen bekommen Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Unterstützungen im Haushalt. Sie werden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wenn Sie also zu Hause einen Dienstleister beschäftigen, können Sie für diese Kosten rückwirkend eine Steuerermäßigung erhalten. 

Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise Selbstständige, Dienstleistungsagenturen oder kleine Unternehmen.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem: 

  • Haushaltshilfen
  • Gartenarbeiten wie Rasen mähen
  • Betreuung von Kindern oder Pflege hilfs- oder pflegebedürftiger Familienmitglieder
  • Handwerksarbeiten im und am Haus beziehungsweise Wohnung
  • Winterdienst und Reinigung des Fußwegs vor dem Haus
  • Versorgung und Betreuung von Haustieren

Was zählt nicht als haushaltsnahe Dienstleistung?

Nicht alle Kosten, die mit dem Haushalt zusammenhängen, sind auch steuerlich absetzbar. Diese Kosten zählen nicht dazu:

  • Kosten, die als Betriebsausgaben, berufliche Kosten wie Arbeitsmittel und Arbeitskleidung, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind
  • Materialkosten; daher sollten Arbeitskosten und Materialkosten immer in getrennten Rechnungen bezahlt werden
  • Renovierungsarbeiten, die von Ihnen selbst durchgeführt wurden
  • Bargezahlte Rechnungen
  • Dienstleistungen ohne Rechnung

Weitere Informationen und alles rund um das Thema Steuern finden Sie bei der Senatsverwaltung für Finanzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Sozialleistung

Sozialhilfe

Haushaltsnahe Dienstleistungen können unter bestimmten Umständen im Rahmen der Sozialhilfe gefördert werden. Wenn bei Ihnen eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt und Sie Ihren Haushalt nicht alleine führen können, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt. 

Krankenversicherung

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Hilfe im Haushalt. Dies kann dann sein, wenn Sie sich wegen einer Krankheit, nach einer Operation oder eines Aufenthalts im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst darum kümmern können. Auch wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht führen können, könnten Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Ist Ihr Kind krank, können Sie nicht nur Kinderkrankentage beantragen, sondern auch eine häusliche Pflege beantragen. Damit werden Sie entlastet und können sich um Ihr krankes Kind kümmern. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung direkt an Ihre Krankenkasse. 

Pflegeversicherung

Sie stehen mit der Pflege nicht allein. Pflegebedürftige Menschen können unter bestimmten Umständen verschiedene finanzielle Zuschüsse, wie den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse, Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen bekommen. Zusätzlich haben Sie durch die gesetzliche Krankenversicherung einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Dann kommen Krankenschwestern und Krankenpfleger oder auch Krankenpflegehelfer und –helferinnen zu Ihnen nach Hause. Sie unterstützen Sie bei Dingen wie Verbandswechseln.

Steuerliche Entlastung für Familien

Um Familien zu entlasten, gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Höhe der Steuerermäßigung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung, die in Anspruch genommen wurde. Die genaue Regelung ist im Familienleistungsgesetz festgehalten. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Minijob

Beschäftigen Sie jemanden für diese Dienste als geringfügige Beschäftigung, zum Beispiel als Minijob in Ihrem Privathaushalt gilt:

  • Sie können 20 Prozent des Betrags steuerlich absetzen, aber höchstens 510 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung erhalten.
  • Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie eine Bescheinigung der Bundesknappschaft.
  • Die Person, die Sie anstellen, muss Ihnen eine Rechnung über die Dienstleistungen ausstellen.
  • Sie dürfen diese Rechnung nicht bar begleichen.

Gut zu wissen: wenn Sie in Ihrem Zuhause jemanden auf Minijob-Basis beschäftigen, zahlen Sie aufgrund geringerer Pauschalbeträge zur Steuer und Sozialversicherung einen geringeren Anteil an Steuern.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Sie bekommen einen Teil Ihrer Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen zurück, wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Das bedeutet, dass Sie Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Ihrem eigenen Haushalt gilt:

  • Sie können ebenfalls 20 Prozent des Betrags steuerlich absetzen, aber höchstens 4.000 Euro im Jahr als Steuerermäßigung erhalten.
  • Als Nachweis für das Finanzamt brauchen Sie den Sozialversicherungsnachweis bzw. die Rechnung und den Überweisungsbeleg.

Handwerksleistungen

Für Handwerkerleistungen wie Maßnahmen zur Erhaltung, Renovierung und Modernisierung in Ihrem eigenen Haushalt gilt:

  • Sie erhalten 20 Prozent der Arbeitskosten, aber höchstens 1.200 Euro im Jahr, als Steuerermäßigung.
  • Als Nachweis brauchen Sie die Rechnung und den Überweisungsbeleg, die Bezahlung mit Bargeld ist nicht anerkannt.

Über die jährlichen Höchstbeträge für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) beziehungsweise sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen informieren.

Gut zu wissen: Es gibt für Familien mit Kindern viele steuerliche Entlastungen. Auch private Umzugskosten, die durch eine Spedition oder Ähnliches anfallen, zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie können mit 20 Prozent und höchstens 4.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

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