In den ersten drei Kalendermonaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, nach dem Tod bekommen Sie zur Überbrückung die volle Rente Ihrer verstorbenen Partnerin/Ihres verstorbenen Partners ausgezahlt. Danach richtet sich der Betrag nach Ihren individuellen Voraussetzungen. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente/Witwerrente unterschieden.
Die kleine Witwenrente/Witwerrente
Die kleine Rente beträgt 25 Prozent der Rente, auf die die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Sie ist in der Regel auf zwei Jahre begrenzt und wird gezahlt, wenn die Sie:
- Zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Partnerin/Ihres Partners nicht älter als 46 Jahre sind.
- Nicht erwerbsgemindert sind.
- Kein Kind erziehen.
Wenn sich Ihre Voraussetzungen während der Rente ändern – sie etwa erwerbsgemindert werden – können Sie auf Antrag anstelle der kleinen die große Rente bekommen.
Die große Witwenrente/Witwerrente
Bei der großen Rente bekommen Sie 55 Prozent der Rente, auf die die verstorbenen Person zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Vorraussetzungen für die große Rente sind:
- Sie sind zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Partnerin/Ihres Partners 47 Jahre oder älter.
- Oder Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren, beziehungsweise ein Kind mit Behinderung – unabhängig von dessen Alter.
- Oder Sie sind erwerbsgemindert beziehungsweise nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig.
Für die Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr bekommen Sie einen Kinderzuschlag. Für die Witwenrente/Witwerrente nach „altem Recht“ gibt es keinen Kinderzuschlag. Die Rente beträgt hier jedoch noch 60 Prozent der Rente der verstorbenen Person.
Stufenweise Anhebung der Altergrenze bis 2029
Die Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente wirkt sich auch auf die Witwen- und Witwerrente aus. So steigt auch die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente bis 2029 stufenweise auf 47 Jahre.
- 2022: 45 Jahre, 11 Monate
- 2023: 46 Jahre
- 2024: 46 Jahre, 2 Monate
- 2025: 46 Jahre, 4 Monate
- 2026: 46 Jahre, 6 Monate
- 2027: 46 Jahre, 8 Monate
- 2028: 46 Jahre, 10 Monate
- ab 2029: 47 Jahre