Inklusion in der Kita

Gruppenarbeit in einer Grundschulklasse mit besonderer Förderung durch die Lehrerin

Kinder mit und ohne (drohender) Behinderung werden in Berlin gemeinsam in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege betreut. Die Art und Schwere einer Behinderung oder chronischen Erkrankung hat keinen Einfluss auf den Rechtsanspruch, den jedes Kind hat.

Kinder mit (drohender) Behinderung und mit erhöhtem Förderbedarf spielen und lernen in der Regel gemeinsam mit anderen Kindern. Sie bekommen in integrativ/inklusiv arbeitenden Kita-Gruppen individuelle Förderung. Auf Wunsch der Eltern ist eine Betreuung auch in heilpädagogischen Gruppen möglich, in denen ausschließlich Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden.

Individueller Förderbedarf und Teilhabe- und Förderplan in der Kita

Das Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) regelt, dass Kinder in der Kindertagesstätte zusätzliche individuelle sozialpädagogische Unterstützung bekommen können. Um diese zusätzliche Förderung für Ihr Kind zu erhalten, sollten Sie den zusätzlichen Förderbedarf bereits mit dem Antrag auf den Kita-Gutschein beim zuständigen Jugendamt anmelden. Im Antrag finden Sie Fragen zum Förderbedarf, die Sie für die weitere Bearbeitung ausfüllen müssen. Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags erhalten sie beim Jugendamt in Ihrem Bezirk oder bei den Kita-Leitungen. Dabei entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Die Fachstelle für Integration im Jugendamt prüft die Notwendigkeit und den Umfang der zusätzlichen Förderung. Für die Prüfung ist eine amtsärztliche Stellungnahme erforderlich, die Sie zum Beispiel beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Ihres Wohnortes erhalten. Diese Stellungnahme muss eine Diagnose und eine Personenkreiszuordnung enthalten. Auch hier berät Sie die Kita oder das Jugendamt.

Wenn  Ihr Kind die Kita besucht, erstellt die Facherzieherin oder der Facherzieher gemeinsam mit Ihnen und anderen an der Förderung beteiligten Fachkräften, zum Beispiel Therapeutinnen und Therapeuten, Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendambulanz (KJA) oder eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ), einen Teilhabe- und Förderplan für Ihr Kind. Darin werden Förderziele und Maßnahmen zur Teilhabe festgehalten und regelmäßig aktualisiert.

Welche Kitas integrativ arbeiten, können Sie beim Jugendamt in Ihrem Bezirk erfragen. Im Berliner Kita-Navigator können Sie nach Kindertageseinrichtungen mit inklusiven Angeboten suchen. Die Kitas hinterlegen dort Themenschwerpunkte ihrer pädagogischen Arbeit.

Weitere Artikel zum Thema