Schulische Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Lehrerin klatscht in die Hände, um ein Kind mit Behinderung zu motivieren

Ob mit oder ohne Behinderung – in Berliner Schulen können alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich gemeinsam lernen. Inklusion ist ein fester Bestandteil des Berliner Schulsystems. Denn alle Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und eine bestmögliche Bildung.

Nach der inklusiven Kita sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in der Schule auf sonderpädagogische Förderung angewiesen sind, in Berlin auch nach der Kitazeit weiter gemeinsam und inklusiv lernen. Grundsätzlich können Eltern von Kindern mit Behinderung selbst entscheiden, welche Schulart Ihr Kind besuchen soll. Das Berliner Schulgesetz gibt dabei dem inklusiven Unterricht an allgemeinbildenden Schulen den Vorrang.

Konkret gibt es in Berlin drei Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schulangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Berlin

  • Die Regelschule

    Alle Regelschulen in Berlin leben Inklusion. Insgesamt besuchen gut 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogische Förderbedarf in Berlin den inklusiven Unterricht.

    Damit die Inklusion gelingen kann, werden für Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich einen Pflege- und Hilfebedarf haben, schulische Inklusionsassistentinnen und -assistenten eingesetzt. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen die nötige Unterstützung im Schulalltag. Zum Beispiel bei der Mobilität, Hygiene, beim Essen, beim Einsatz und Gebrauch besonderer Unterstützungs- und Hilfsmittel, durch Medikamentengabe sowie durch praktische Unterstützung und Beaufsichtigung bei schulischen Arbeitsaufträgen.

    Die schulische Inklusionsassistenz muss die Schulleitung beim zuständigen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) beantragen.

    SIBUZ Infobrief: Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe: Schulhelferinnen und Schulhelfer an der Berliner Schule (PDF)

  • Die Inklusive Schwerpunktschule

    Seit 2016 gibt es in Berlin Inklusive Schwerpunktschulen. Inklusive Schwerpunktschulen sind Regelschulen, die sich auf bestimmte Förderschwerpunkte spezialisiert haben. Sie haben viel Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht und eine besondere personelle, räumliche und sächliche Ausstattung, um Schülerinnen und Schüler mit bestimmten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufzunehmen. Wie an Regelschulen lernen Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse.

    Die Schwerpunktschulen sind auf bis zu drei der folgenden Förderschwerpunkte spezialisiert:

    • Körperliche und motorische Entwicklung
    • Sehen
    • Hören und Kommunikation
    • Geistige Entwicklung
    • Autismus

    Zum Schuljahr 2024/2025 gibt es in Berlin insgesamt 21 inklusive Schwerpunktschulen, die sich über das gesamte Berliner Stadtgebiet verteilen.

    Inklusive Schwerpunktschulen sind Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Integrierte Sekundarschulen oder Gymnasien.

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Inklusive Schwerpunktschulen mit Schulliste und Karte

    Broschüre „Inklusive Schwerpunktschule“ (PDF)

  • Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

    Die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden umgangssprachlich oft Förderschulen oder auch Förderzentren genannt. Hier findet kein gemeinsamer Unterricht statt. Diese Schulen dürfen nur von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Sie sind organisatorisch, räumlich und technisch auf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder Behinderungen ausgerichtet.

    Der Unterricht findet in sehr kleinen Klassen mit fünf bis 13 Schülerinnen und Schülern statt. 

    Ähnlich den Inklusiven Schwerpunktschulen haben auch diese Schulen folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte:

    • Sehen
    • Hören und Kommunikation
    • Emotionale und soziale Entwicklung
    • Körperliche und motorische Entwicklung
    • Sprache
    • Lernen
    • Geistige Entwicklung

Beratung und Unterstützung finden

Erste Anlaufstelle für die Beantragung rund um Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind in Berlin die Teilhabefachdienste. Der „Teilhabefachdienst Jugend“ ist zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Sie finden den Teilhabefachdienst beim Jugendamt in Ihrem Bezirk.

Die Entscheidung, welche Schulform die passende für Ihr Kind ist, fällt nicht immer leicht. Beratung und Unterstützung in dieser Frage bieten die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (kurz SIBUZ). Diese sind in allen Berliner Bezirken vertreten. Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei, vertraulich und neutral. Die SIBUZ helfen nicht nur bei der Schulauswahl, sondern stehen Ihnen während der gesamten Schullaufbahn Ihrer Kinder beratend zur Seite. Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren können sich auch direkt vertraulich an ein SIBUZ wenden.

Die Elternselbsthilfe bietet berlinweit vielfältige Informations-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an. Hier können Sie Kontakt zu anderen Eltern aufnehmen, die in einer ähnlichen Situation sind und Erfahrungen austauschen. Bei der Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle Berlin (Sekis) können Sie direkt nach Selbsthilfegruppen zu unterschiedlichen Themen- und Lebensbereichen suchen.

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