Kuren und Rehas für Mütter und Väter

Ein Vater geht mit einem Kleinkind am Nordseestrand spazieren.

Verantwortung für Familie und Kinder zu haben, den Haushalt schmeißen und dabei noch arbeiten gehen – das bringt viele Eltern irgendwann aus dem Gleichgewicht und Seele und Körper können sehr belastet sein oder krank werden. Kuren und Rehas für Mütter und Väter helfen Krankheiten vorzubeugen oder beim Gesund werden.

Zwischen Familie, Beruf und Haushalt bleibt oft nicht die Zeit, sich um die eigenen Bedürfnisse und die eigene Gesundheit zu kümmern. Eine Kur zur Vorsorge von Erkrankungen oder eine gesundheitliche Rehabilitation geben Ihnen den Raum, den Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Diese stationären Maßnahmen sind deshalb wichtige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung. Anspruch auf eine Kur oder Reha haben alle Frauen und Männer, die Familienverantwortung haben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Kur oder Reha? Was ist da der Unterschied?

    Im Alltag verwenden wir die Begriffe Kur und Reha oft gleichbedeutend. Doch es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen der Kur und einer Rehabilitations-Maßnahme – kurz Reha.

    Die Kur setzt an, bevor Sie krank werden oder schon erste Beschwerden haben, die auf eine beginnende körperliche oder psychische Erkrankung hindeuten können. Hier geht es also um Vorsorge. Die Kur soll verhindern, dass Sie durch die vielfältigen Herausforderungen, die der familiären und berufliche Alltag mit sich bringen kann, krank werden. Im Mittelpunkt einer Kur stehen vor allem Wellness- und Entspannungs-Maßnahmen. Dabei handelt sich oft um Massagen, Moorpackungen, Bäder und leichte körperliche Betätigungen sowie Entspannungsangebote.

    Bei der Reha geht es darum, dabei zu helfen, nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder gesund zu werden. Daher stehen bei der Reha auch medizinische Behandlungen im Mittelpunkt. Beispielsweise Physio- und Sporttherapie, aber auch Ergotherapie und Ernährungsmedizin oder Psychotherapie, bis hin zur Stressbewältigung.

  • Kur, ist das was für mich?

    In zumeist dreiwöchigen Aufenthalten wird auf Ihre unterschiedlichen körperlichen und psychischen Beschwerden mit Hilfe verschiedener Therapien eingegangen. Wenn eine herausfordernde Lebenssituation zu viel Stress und körperlichen Problemen beiträgt, bietet eine Kur Ihnen die Gelegenheit, die Zusammenhänge in der persönlichen Gesamtsituation besser zu verstehen. Sie erhalten konkrete Hinweise zur Bewältigung Ihres Alltags sowie zu Nachsorgeangeboten am Wohnort.

    Um Herauszufinden, ob eine Kur das richtige für Sie ist, können Sie beim Müttergenesungswerk einen Kur-Test machen. Indikatoren für eine Kur können unter anderem starke Erschöpfung, Schlafstörungen, Unruhe und Angstzustände, Kopf- und Rückenschmerzen, Magen-Darm-Störungen sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden sein.

  • Welche Kuren gibt es?

    Damit Sie sich gut von Ihrem anstrengenden Familienalltag erholen können, sind Kuren ausschließlich stationäre Aufenthalte. So haben Sie die Möglichkeit, sich in einem neuen Umfeld zu entspannen, neue Inspirationen zu bekommen, andere Betroffene kennenzulernen und sich ganz Ihrer Erholung zu widmen.

    Bei der Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur sollen die verschiedenen Therapieangebote auch die Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Beziehung stärken. Die gemeinsamen Aktivitäten eröffnen Müttern oder Vätern und Kindern die Möglichkeit, ganz neue Seiten aneinander zu entdecken. Für die Kinder gibt es in den Kliniken pädagogische Kinderbetreuung und einen schulbegleitenden Unterricht. Kuren gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern empfehlen sich, wenn das Kind ebenfalls erholungsbedürftig ist oder eine Behinderung hat und auch, wenn die Betreuung Ihres Kindes zu Hause nicht möglich ist. 

    Eltern-Kind-Kuren sind in der Regel mit Kindern bis zu zwölf Jahren möglich. In besonderen Fällen können Kinder bis 14 Jahren an der Kur teilnehmen. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

    Alternativ gibt es auch Kuren für Mütter und Väter ohne Kinder. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Abstand vom Alltag zu gewinnen und in aller Ruhe neue Wege aus den belastenden Strukturen zu finden und so auch Ihre Gesundheit zu stärken.  

  • Wie beantrage ich die Kur?

    Der erste Schritt sollte eine individuelle und kostenlose Beratung durch eine Beratungsstelle sein – etwa bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks, beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder beim Deutschen Familienverband, Landesverband Berlin e.V

    Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt oder Ihre Frauenärztin / Ihr Frauenarzt attestiert dann Ihre medizinischen Voraussetzungen – und gegebenenfalls auch Ihrer Kinder. 

    Das Müttergenesungswerk hat die Checkliste „Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur“ zusammengestellt. 

  • Wann kommt eine Reha in Frage?

    Die medizinische Rehabilitation soll verhindern, dass Menschen eine Behinderung bekommen, pflegebedürftig werden, nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können und/oder auf Sozialleistungen angewiesen sind.

    Zur medizinischen Rehabilitation zählen unter anderem:

    • Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt
    • Kinderheilbehandlung 
    • Reha-Angebote für Mütter und Väter sowie Familien
    • Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und Kindern, die von Behinderung bedroht sind
    • Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen (Kinder- und Jugendmedizin)
    • Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke
  • Wo muss ich eine Reha beantragen?

    Die medizinische Reha wird in der Regel über die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger oder den Unfallversicherungsträger finanziert. Unter Umständen ist ein Träger der sozialen Entschädigung, der Träger der Eingliederungshilfe oder der Träger der Jugendhilfe zuständig.

    Der Unfallversicherungsträger ist bei Gesundheitsschäden durch einen versicherten Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zuständig. Ein Träger der sozialen Entschädigung ist beispielsweise bei Impfschäden oder bei Gesundheitsschäden wegen Gewalttaten zuständig. Wenn es darum geht, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, so ist oft der Rentenversicherungsträger zuständig.

    In den meisten anderen Fällen ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. 

    Wenn Sie eine Rehabilitation in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie zuerst mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen.

    Bundeministerium für Gesundheit: Rehabilitation

  • Was kostet mich die Kur oder Reha?

    Grundsätzlich simd für Kuren und Rehas die Krankenkassen zuständig. Mütter und Väter müssen zehn Euro pro Tag hinzuzahlen – Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Für die Fahrtkosten müssen Sie maximal zehn Euro pro Fahrt und Person zahlen.

    Für Familien mit kleinem Einkommen besteht die Möglichkeit die Höhe der Zuzahlung zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Familien mit kleinem Einkommen auch von der Zuzahlung befreien lassen.

    In Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, ist die Rentenversicherung für Rehas zuständig. Die Zuzahlung ab 18 Jahren beträgt zehn Euro pro Tag – begrenzt auf 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch hier eine Zuzahlungsbefreiung in Betracht.

  • Muss ich für die Kur oder Reha Urlaub nehmen?

    Bei einer Kur- oder Rehamaßnahme dürfen Ihnen keine Urlaubstage angerechnet werden. Sie haben zudem einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung während des Kur- oder Rehaaufenthaltes.

  • Wer unterstützt im Familienalltag während einer Kur oder Reha?

    Fallen Sie als Elternteil wegen einer Kur aus und kann keine andere Person des Haushalts einspringen, dann können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Die sogenannte „ambulante Familienpflege“ soll alle Arbeiten umfassen, die im Familienalltag anfallen und die eigentlich von dem Elternteil erledigt werden, der auf Kur ist. Einkaufen und Wäsche waschen gehören ebenso dazu wie etwa Kochen und Hausaufgaben begleiten. Um die Leistung zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Auch wer Angehörige pflegt hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kur.

Das Land Berlin fördert für Familien mit knappen Budget auch die Möglichkeit gemeinsam in den Urlaub zu fahren und so eine Auszeit vom alltäglichen Familienleben zu nehmen.  

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