Idealerweise sind Kinder und Jugendliche nicht dauerhaft in einer Pflegefamilie. Primär geht es darum, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres und liebevolles Zuhause zu bieten, wenn die leiblichen Eltern nicht für das Kind sorgen können. Die Vollzeitpflege in einer Familie ist die Alternative zu einer stationären Hilfe in einer Institution. Sie soll vorrangig vor stationären Hilfen zum Einsatz kommen.
Kurzzeit-Pflegekinder leben etwa drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie. Bei einer unbefristeten Vollzeitpflege lebt das Kind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie. Sollten sich die Verhältnisse in seiner Herkunftsfamilie deutlich verbessert haben, kann es auch schon früher wieder zurückkehren.
Befristete Vollzeitpflege
Die befristete Vollzeitpflege ist für die Fälle vorgesehen, in der in der Familie des Kindes für einen absehbaren Zeitraum Erziehung und Betreuung nicht sichergestellt sind. Gründe für eine befristete Unterbringung können etwa familiäre Not-, Belastungs- und Krisensituationen sein. Diese Form der befristeten Pflege ist auch unter dem Begriff „Bereitschaftspflege“ bekannt.
Befristete Vollzeitpflegefamilien werden von den Jugendämtern und Freien Trägern besonders ausgewählt. Da die Pflegefamilien in der Bereitschaftspflege auch sehr kurzfristig Pflegekinder aufnehmen, müssen sie zeitlich besonders flexibel und belastbar sein. In die befristete Vollzeitpflege kommen in der Regel nur Kinder vom Säuglingsalter bis zu ihrem 13. Geburtstag.
Unbefristete Vollzeitpflege
Die unbefristete Vollzeitpflege ist der am häufigsten eintretende Fall, wenn die Erziehung der Kinder in der Herkunftsfamilie vorübergehend oder dauerhaft nicht ausreichend gewährleistet ist. Hier kommen meist jüngere Kinder – aber auch Jugendliche – auf längere Zeit oder auf Dauer in eine Pflegefamilie.