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Rente für Halbwaisen und Vollwaisen
Für Kinder und Jugendliche ist der Tod eines Elternteils ein traumatisches Erlebnis. Die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen und Vollwaisen bietet finanzielle Unterstützung in dieser schwierigen Situation.
Wenn die Mutter oder der Vater stirbt, ist dieser Verlust durch nichts wettzumachen. Für ein Kind reißt ein solcher Verlust eine tiefe Wunde in die Seele. Neben der Herausforderung, mit dem Schmerz und der Trauer umgehen zu können, stellen sich aber auch finanzielle Fragen, wenn plötzlich ein Elternteil nicht mehr da ist. Die Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung bietet Kindern, die einen Elternteil oder gar beide Elternteile verloren haben, finanzielle Unterstützung.
Nicht nur leibliche und adoptierte Kinder haben Anspruch auf die Waisenrente. Auch Stief- und Pflegekinder bekommen eine Waisenrente, wenn sie im Haushalt des verstorbenen Elternteils gewohnt haben. Wenn ein Kind im Haushalt der Großeltern lebt oder überwiegend von diesen unterhalten wurde, hat es auch beim Tod der Großmutter oder des Großvaters Anspruch auf Waisenrente. Gleiches gilt für Geschwister der verstorbenen Person, wenn diese in ihrem Haushalt gewohnt haben oder überwiegend von ihr unterhalten wurden.
Damit Sie die Waisenrente bekommen, müssen Sie sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Antrag ist auch online möglich.
Auch hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungswiese Ehe- oder Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Höhe der Waisenrente wird individuell berechnet
Voraussetzungn für die Gewähung der Waisenrente ist, dass die oder der Verstorbene insgesamt mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und so die Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung (Wartezeit) erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Kommt der Elternteil bei einem Arbeitsunfall ums Leben, muss die Wartezeit nicht erfüllt sein.
Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente zwanzig Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hätte oder bereits erhalten hat. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den konkreten Betrag individuell. Das Einkommen der Waisen selbst wird dabei nicht auf die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen und Vollwaisen angerechnet.
Auszahlung bis zum 18. oder 27. Geburtstag
Eine Waisenrente wird bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gewährt. Sie bekommen die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung Ihres 18. Lebensjahrs – also bis zu Ihrem 18. Geburtstag. Wenn Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder studieren, unterstützt Sie die Waisenrente bis zu Ihrem 27. Geburtstag. Auch wenn Sie einen Freiwilligendienst wie beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) leisten, haben Sie bis zu Ihrem 27. Geburtstag Anspruch auf Unterstützung durch die Waisenrente. Weitere Voraussetzungen für eine Waisenrente bis zum 27. Geburtstag sind:
- Sie haben eine Behinderung und können nicht selbst für sich sorgen.
- Oder Sie befinden sich nicht länger als vier Monate zwischen zwei Ausbildungen beziehungsweise zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.
Sie haben auch dann weiter Anspruch auf die Waisenrente, wenn Sie beispielsweise von einem Stiefelternteil adoptiert werden oder selbst heiraten.
Als Vollwaise können Sie Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld bekommen.
Lassen Sie sich beraten
Ihre persönlichen Voraussetzungen und individuellen Lebenswege machen die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen und Vollwaisen zu einem vielschichtigen Thema. Der Rentenantrag ist umfangreich und nicht für alle auf den ersten Blick verständlich. Wir können hier nur auf allgemeine und grundlegende Aspekte eingehen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich persönlich beraten und unterstützen lassen.
In den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bekommen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie Versichertenälteste helfen beim Ausfüllen des Antrags. Versichertenälteste sind selbst Versicherte oder Rentnerinnen beziehungsweise Rentner und werden regelmäßig durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geschult.
In der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Rente für Hinterbliebene.