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Sie haben einen Anspruch auf Altersrente, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Für einige Altersrenten müssen darüber hinaus weitere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Haben Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Hier können Sie, wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings verringert sich Ihre Rente je nach Eintrittsalter um bis zu 14,4 Prozent. Die Verringerung der Rente wird Abschlag genannt. Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, berechnet die Rentenversicherung einen Abschlag von 0,3 Prozent. Gehen Sie also 6 Monate vor dem regulären Alter in den Ruhestand haben Sie einen dauerhaften Abschlag von 1,8 Prozent, bei 30 Monaten wären es entsprechend 9 Prozent.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, können Sie nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren mit 65 Jahren in Altersrente gehen. Hier wird Ihnen von Ihrer Rente nichts abgezogen.
Wenn Sie vor 1964 geboren wurden, finden Sie die jeweiligen Renteneintrittsalter für Ihr Geburtsjahr unter dem Punkt „Wann kann ich in Rente gehen?“