Die Altersrente für finanzielle Sicherheit im Ruhestand

Vier Rentnerinnen und Rentner in Wanderkleidung stehen auf eine Holzbrücke und unterhalten sich.

Die Rente dient der finanziellen Absicherung im Alter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie teilweise auch Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Altersrente im Überblick.

Die Altersrente bildet eine entscheidende Säule der finanziellen Absicherung im Ruhestand. Anspruch auf die reguläre Altersrente haben nahezu alle, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Einen Rentenanspruch haben Sie bereits nach fünf Beitragsjahren. Bis 2029 steigt der Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre an. Nur Menschen die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben können weiter mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen.

Die wichtigsten Informationen zur Altersrente

  • Welche Voraussetzungen gibt es?

    Sie haben einen Anspruch auf Altersrente, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Für einige Altersrenten müssen darüber hinaus weitere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

    Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

    Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Haben Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Hier können Sie, wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings verringert sich Ihre Rente je nach Eintrittsalter um bis zu 14,4 Prozent. Die Verringerung der Rente wird Abschlag genannt. Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, berechnet die Rentenversicherung einen Abschlag von 0,3 Prozent. Gehen Sie also 6 Monate vor dem regulären Alter in den Ruhestand haben Sie einen dauerhaften Abschlag von 1,8 Prozent, bei 30 Monaten wären es entsprechend 9 Prozent.

      Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, können Sie nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren mit 65 Jahren in Altersrente gehen. Hier wird Ihnen von Ihrer Rente nichts abgezogen.

      Wenn Sie vor 1964 geboren wurden, finden Sie die jeweiligen Renteneintrittsalter für Ihr Geburtsjahr unter dem Punkt „Wann kann ich in Rente gehen?“

    • Was wird bei der Rente berücksichtigt?

      Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits mindestens fünf Jahre angehört hat, also versichert war. Für die auch Wartezeit genannte Mindestversicherungszeit werden dabei berücksichtigt:

      • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, oder Übergangsgeld bezogen haben.
      • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
      • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
      • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
      • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
      • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
      • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
      • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

      In Ihrer ausführlichen Renteninformation können Sie sehen, ob Sie die Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können.

    • Wann kann ich in Rente gehen?

      Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist Ihr regulärer Renteneintritt mit 67 Jahren. Nur besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre haben, und Menschen mit Schwerbehinderung können bereits mit 65 ohne abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge vor 1964 erhöht sich das jeweilige Rentenalter schrittweise wie folgt:

      Regulärer Rentenantritt ohne Abzüge 

      • 1958: 66 Jahre
      • 1959: 66 Jahre, 2 Monate
      • 1960: 66 Jahre, 4 Monate
      • 1961: 66 Jahre, 6 Monate
      • 1962: 66 Jahre, 8 Monate
      • 1963: 66 Jahre, 10 Monate
      • ab 1964: 67 Jahre

      Rentenantritt ohne Abzüge für besonders langjährig Versicherte

      • 1959: 64 Jahre, 2 Monate
      • 1960: 64 Jahre, 4 Monate
      • 1961: 64 Jahre, 6 Monate
      • 1962: 64 Jahre, 8 Monate
      • 1963: 64 Jahre, 10 Monate
      • ab 1964: 65 Jahre

      Verfrühter Renteneintritt für Schwerbehinderte

      • 1960: 64 Jahre, 4 Monate
      • 1961: 64 Jahre, 6 Monate
      • 1962: 64 Jahre, 8 Monate
      • 1963: 64 Jahre, 10 Monate
      • ab 1964: 65 Jahre
    • Wie viel Rente bekomme ich?

      Die Höhe Ihrer Altersrente richtet sich vor allem nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und danach, wie viel Sie in dieser Zeit verdient haben. Beides rechnet die Rentenversicherung in sogenannte Entgeltpunkte um. Dabei entspricht der Durchschnittsverdienst aller Versicherten einem Entgeltpunkt, welcher Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Hat jemand mehr oder weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt sie oder er die Entgeltpunkte anteilig angerechnet. 

      Daneben können aber auch Entgeltpunkte für bestimmte Zeiten berücksichtigt werden, in denen Sie keine Beiträge bezahlt haben – etwa während einer Fachschulausbildung oder während der Elternzeit. Auch Beiträge vom Staat, von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse, rechnet die Rentenversicherung auf die Entgeltpunkte an.

      Die berechneten Entgeltpunkte entsprechen einem bestimmten Rentenwert. Dieser wird immer wieder der gesamtwirtschaftlichen Situation angepasst.

      Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie in der jährlichen Renteninformation darüber, wie hoch Ihre tatsächliche Rente voraussichtlich sein wird. Sie können Ihre aktuelle Renteninformation inzwischen auch jederzeit online abrufen

    • Wie bekomme ich meine Rente?

      Damit Sie Ihre Altersrente bekommen, müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Stellen Sie den Antrag spätestens innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen Ihrer individuellen Altersgrenze, beginnt Ihre Rente mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Wenn Sie den Antrag später stellen, bekommen Sie die Rente zum Ersten des Antragsmonats ausgezahlt.

      Sie können Ihren Rentenbeginn durch Weiterarbeit weiter hinausschieben. Sie müssen also nicht in den Ruhestand gehen. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, ohne den Rentenantrag zu stellen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch. Eventuell gibt es in Arbeits- oder Tarifverträgen entsprechende Klauseln, dass das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt endet.

    • Was ist die Grundrente?

      Seit dem 1. Januar 2021 gibt es ein Gesetz zur Grundrente. Dadurch bekommen Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben einen Zuschlag auf ihre Rente. Voraussetzung ist, dass sie auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnitts aller Versicherten in Deutschland verdient haben. Die Rentenversicherung rechnet neben den Pflichtbeiträgen aus Arbeit und Selbstständigkeit auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten auf die sogenannte Grundrentenzeit an. Für den Anspruch auf einen vollen Grundrentenzuschlag müssen 35 Jahre Grundrentenzeiten zusammenkommen. Ab 33 Jahren Grundrentenzeiten gibt es einen gestaffelten Zuschlag. 

      Für die Grundrente müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft von selbst, ob Sie einen Anspruch haben und zahlt den Zuschlag entsprechend aus.

      Insgesamt profitieren 1,1 Millionen Menschen von der Grundrente. 

      Beim Bundesarbeitsministerium finden Sie ein ausführliches „Fragen und Antworten“ zur Grundrente.

    • Muss ich meine Rente versteuern?

      Wenn Sie nach November 2005 in Rente gegangen sind, müssen Sie für Ihre Altersrenten Steuern zahlen. Mit Dezember 2005 mussten Rentnerinnen und Rentner 50 Prozent ihrer Altersrente versteuern. Seitdem stieg der steuerpflichtige Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte. Von 2020 bis 2022 stieg der steuerpflichtige Anteil für neue Renteneintritte jährlich um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2023 hat die Bundesregierung den Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Wenn Sie also im Jahr 2025 in Rente gehen, müssen Sie 83,5 Prozent Ihrer Rente versteuern. Der Prozentsatz erreicht im Jahr 2058, und nicht mehr wie bisher im Jahr 2040, die Einhundert-Prozent-Marke.

      Im Gegenzug zur Besteuerung der Rente, werden die Beiträge zur Rente selbst zunehmend steuerfrei.

      Mehr Informationen zur Steuer in der Rente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    • Wie viel darf ich zur Rente dazuverdienen?

      Seit dem 1. Januar 2023 gibt es auch bei den vorgezogenen Altersrenten keine Grenzen mehr für Einkommen neben der Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu dem Thema ein ausführliches „Fragen und Antworten“ zusammengestellt.

    Lassen Sie sich beraten

    Die jeweilige Altersrente, Ihre persönlichen Voraussetzungen und individuellen Lebenswege machen die Rente zu einem umfangreichen Thema. Der Rentenantrag ist umfangreich und nicht für alle auf den ersten Blick verständlich. Wir können hier nur auf allgemeine und grundlegende Aspekte der Altersrente eingehen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich persönlich beraten und unterstützen lassen.

    In den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bekommen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie Versichertenälteste helfen beim Ausfüllen des Antrags. Versichertenälteste sind selbst Versicherte oder Rentnerinnen beziehungsweise Rentner und werden regelmäßig durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geschult. 

    In den Broschüren „Die richtige Altersrente für Sie“ und „Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können“ der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Rente im Alter.

    Obwohl die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Altersvorsorge bleibt, sollten Sie rechtzeitig prüfen, wie viel Geld Sie für Ihren Ruhestand brauchen. Wenn möglich, sollten Sie zusätzlich privat vorsorgen oder eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.

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