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Der Schwangerschaftstest ist positiv – eine Schwangerschaft, ob geplant oder ungewollt kann das Leben auf den Kopf stellen. Hier finden Sie, was Sie jetzt wissen müssen und wo Sie Hilfe und Unterstützung finden können.
Eine Schwangerschaft ist eine emotionale Achterbahnfahrt voller Freude, Hoffnung und vielleicht auch Unsicherheit. In diesem Moment stehen viele Fragen und eventuell auch Zweifel im Raum. Es ist wichtig, die Gewissheit zu haben, nicht alleine zu sein. Egal, ob es eine geplante oder unerwartete Schwangerschaft ist, in Berlin gibt es ein breites Angebot an Hilfen und Unterstützung. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie jetzt wissen müssen und wo Sie Hilfe und Unterstützung in dieser aufregenden Zeit finden.
Sie sollten zuerst zu Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt gehen. Dort werden Sie untersucht, die mögliche Schwangerschaft bestätigt und Sie bekommen auf Wunsch eine erste Beratung.
Befinden Sie sich in einer Not- oder Konfliktlage, sollten Sie sich nach der gynäkologischen Bestätigung der Schwangerschaft unbedingt zu ihrer persönlichen Lage beraten lassen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Ansprüche und Leistungen es während der Zeit Ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft gibt. Auch das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung unterstützt und berät werdende Eltern zu verschiedenen Fragestellungen rund um die Schwangerschaft. Dort können sich auch Schwangere ohne Krankenversicherungsschutz ärztlich beraten lassen. Auch die Vorsorgeuntersuchungen können Sie dort machen lassen. Sie finden das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung an fünf Standorten in Berlin:
Sie sollten Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Um die Mutterschutzfrist vor der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitsgeberin spätestens vor Beginn der Mutterschutzfrist über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Verlangt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin einen Nachweis über die Schwangerschaft, sollten Sie ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin einholen.
Die Kosten hierfür sind von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zu tragen. Die Mutterschutzfrist – umgangssprachlich auch Mutterschutz genannt – ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Dieser beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt.
Je nach Beruf und Tätigkeit gibt es bestimmte Schutzbestimmungen, wenn Sie schwanger sind. Generell gilt während und mindestens vier Monate nach der Entbindung ein Kündigungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen nur in wenigen Ausnahmen Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen. Der gleiche Kündigungsschutz gilt bis zu vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist jedoch, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie schwanger sind, ein Kind bekommen oder eine Fehlgeburt erlitten haben.
Zu den Schutzbestimmungen gehören auch Beschäftigungsverbote, die von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin oder der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber darf Sie keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen Sie oder Ihr ungeborenes Kind einer unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sind oder sein könnten. So dürfen Sie nur noch eine gewisse Zahl an Stunden pro Tag arbeiten. Sie dürfen nicht nachts arbeiten und keine Arbeiten ausüben, bei denen eine besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahr besteht.
Über die genauen Schutzbestimmungen für Schwangere können Sie sich bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit informieren.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie Ihre zuständige Arbeitsagentur beziehungsweise Ihr Jobcenter über die Schwangerschaft informieren. So haben Sie beispielsweise ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes.
Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes wird in den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen engmaschig begleitet und kontrolliert. Für Ihre und die Gesundheit des Kindes ist es besonders wichtig, dass Sie die Termine für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen.
Während der Schwangerschaft und auch während der Stillzeit sollten Sie unbedingt auf Alkohol, Nikotin, Marihuana, Opiate oder andere Drogen verzichten. Schon gelegentlicher oder auch einmaliger Konsum kann die gesunde Entwicklung des Kindes stark schädigen.
Hebammen sind während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und in den ersten Lebensmonaten des Neugeborenen wichtige Begleit- und Vertrauenspersonen für die Schwangere. Sie nehmen sich die nötige Zeit, mit Ihnen über Ihre Sorgen und Bedürfnisse zu sprechen sowie Ängste zu nehmen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Viele Hebammen bieten auch Begleitangebote rund um die Schwangerschaft an. Etwa Geburtsvorbereitungskurse, Stillkurse oder Rückbildungskurse oder sie können Sie an entsprechende Angebote verweisen.
Es ist vorgeschrieben, dass bei der Geburt eine Hebamme anwesend ist. Wenn Sie sich bei der Geburt von einer Hebamme begleiten lassen wollen, die Sie auch schon während der Schwangerschaft betreut hat, dann müssen Sie sich frühzeitig eine sogenannte Beleghebamme suchen. Eine Beleghebamme hat die Möglichkeit, aufgrund eines Belegvertrages mit einem Krankenhaus die dortige Infrastruktur für sich und die betreuten Schwangeren zu nutzen. Um den errechneten Geburtstermin herum ist die Beleghebamme in Rufbereitschaft.
Bei der Auswahl einer Hebamme, sollten Sie darauf achten, eine erfahrene Hebamme, die auch in Notfällen ausgebildet ist, zu finden. Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Hebamme wohl fühlen und diese Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Schwangerschaft und Geburt respektiert.
Bei der Berliner Hebammenvermittlung können Sie gezielt nach einer geeigneten Hebamme suchen. Sollten Sie in einer bestimmten Klinik entbinden wollen, können Sie sich oftmals auch auf der Webseite der jeweiligen Klinik über dort tätige Beleghebammen informieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Hebamme. Bei den privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
Nicht selten gibt es viele Fragen und Unsicherheiten bei werdenden Eltern rund um die Geburt. Was passiert bei der Geburt, und wie kann ich mich als Schwangere und auch als Partner oder Partnerin darauf vorbereiten? Schließlich ist eine Schwangerschaft eine Zeit, in der sich für einen selbst und das eigene Umfeld einiges verändert.
Der beste Zeitpunkt mit einem Geburtsvorbereitungskurs zu starten ist das letzte Schwangerschaftsdrittel. Dann, wenn die Geburt auch gedanklich näher rückt. Melden Sie sich frühzeitig an und planen Sie den Kurs zeitlich so, damit das Baby planmäßig nicht schon vor dem Ende des Kurses zur Welt kommt.
Es ist wichtig, Antworten und Bestärkung im Austausch mit anderen und im direkten menschlichen Kontakt zu suchen. Geburtsvorbereitungskurse bieten genau diesen kompetenten und geschützten Raum für Sie in der Schwangerschaft.
Viele Geburtsvorbereitungskurse sehen daher das ganze Bild. Es geht neben der eigentlichen Geburt auch um die Schwangerschaft an sich und die ersten Wochen und Monate mit dem Säugling. Hier bekommen Sie beispielsweise Informationen über die Veränderungen Ihres Körpers während der Schwangerschaft, den normalen Ablauf einer Geburt, den Umgang mit Schmerzen, Geburtspositionen sowie mögliche medizinische Maßnahmen, wenn es bei der Geburt zu Komplikationen kommt.
Ein wichtiger Bestandteil sind auch Körper- und Atemwahrnehmungsübungen.
Geburtsvorbereitungskurse gibt es für Schwangere und Paare, aber auch beispielsweise für Geschwister oder Großeltern. Zudem gibt es auch spezielle Kurse wie Schwangerschaftsgymnastik oder Schwangerschaftsyoga, Stillkurse oder Erste Hilfe bei Säuglingen. Bei einigen Anbietern gibt es auch Kurse in anderen Sprachen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere. Bei den privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten und Anbietern in allen Berliner Bezirken. Sie können sich beispielsweise bei Ihrer Hebamme oder Ihrer Frauenärztin beziehungsweise Ihrem Frauenarzt nach entsprechenden Angeboten erkundigen.
Sie sollten rechtzeitig beginnen die Geburt zu planen. Es gibt unterschiedliche Formen und Orte für eine natürliche Geburt. Beispielsweise in einer Klinik, einem Geburtshaus, in den eigenen vier Wänden oder eine ambulante Geburt. Hilfe bei der Planung der Geburt bekommen Sie beispielsweise von Ihrer Hebamme oder Ihrer Frauenärztin beziehungsweise Ihrem Frauenarzt.
Wenn Sie sich entschieden haben, ist es sinnvoll, einen Geburtsplan zu machen. Geht es los mit der Geburt, hat man nicht immer einen klaren Kopf oder die Zeit, alle Wünsche und Informationen weiterzugeben.
Natürlich lässt sich eine Geburt nicht komplett durchplanen, denn nicht selten kommt es dann doch anders als geplant. Der Geburtsplan ist aber in allen Fällen ein wichtiger Wegweiser für Sie und Ihr Geburtsteam – vom Wehenbeginn bis zur ersten Zeit mit Ihrem Baby.
Auf einem niedergeschriebenen Geburtsplan ist daher alles festgehalten. Sie geben unter anderem an, in welcher Position Sie gebären möchten, ob und welche Form der Schmerzlinderung sie wünschen, wer bei der Geburt dabei sein soll, Medikamenten- und Lebensmittelunverträglichkeiten, wann und wie die Nabelschnur durchtrennt werden soll, ob und wann Sie das Baby nach der Geburt auf die Brust gelegt bekommen und vieles mehr.
Sie finden online verschiedene Vorlagen für einen Geburtsplan, die sie in Ruhe gemeinsam mit Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin oder der Hebamme ausfüllen können.
Den Geburtsplan packen Sie am besten in die bereitstehende vorbereitete Tasche.
Die Geburt eines Kindes ist im Rechtsstaat auch ein Verwaltungsakt. Wenn das Baby auf der Welt ist, möchte man aber lieber Zeit mit dem Nachwuchs verbringen und sich nicht mit Bürokratie rumschlagen. Ein paar Dinge, wie die Anerkennung der Vaterschaft können Sie schon vor der Geburt erledigen. Wir haben für Sie zusammengestellt, an was Sie rund um die Geburt in Sachen Behörden, Krankenversicherung sowie Schul-, Studien- beziehungsweise Arbeitsplatz denken müssen.
Nicht immer ist eine Schwangerschaft ein freudiges Ereignis. Vor allem, wenn die Schwangerschaft nicht geplant war oder man sich selbst aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sieht, für ein Kind zu sorgen.
Egal warum, Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Letztlich ist es Ihre eigene persönliche Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen und das Kind doch behalten oder zur Adoption freigeben oder die Schwangerschaft mit einem Schwangerschaftsabbruch beenden möchten. Diese höchstpersönliche Entscheidung können nur Sie allein treffen. Niemand darf Sie bei dieser Entscheidung unter Druck setzen. Die Schwangerschaftsberatung kann Ihnen jedoch helfen, die eigene Entscheidung informiert und reflektiert zu treffen.