
© Rostislav Sedlacek - stock.adobe.com
Um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie im Wohngeldrechner prüfen und direkt online einen Antrag stellen.
Das Wohngeld ermöglicht zu bezahlbaren Preisen in angemessenem Wohnraum zu leben. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Wenn Sie einen Anspruch haben, sollten Sie diesen auch wahrnehmen. Manche Familien haben Anspruch, ohne es zu wissen. Es kann sich daher immer lohnen mal nachzurechnen.
Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe hängen von mehreren Faktoren ab.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie online prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, wird es nicht automatisch ausgezahlt. Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das geht direkt online oder auch per Post.
Serviceportal Berlin: Wohngeld – Mietzuschuss beantragen
Serviceportal Berlin: Wohngeld – Lastenzuschuss beantragen (bei Wohneigentum)
Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sich bei dem zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks beraten lassen und den Antrag selbstverständlich auch dort einreichen.
In Berlin können Sie das Wohngeld nur über die oben genannten Wege beantragen. Also über das offizielle Berliner Serviceportal, per Post an Ihr zuständiges Wohnungsamt oder direkt vor Ort beim Wohnungsamt.
Stellen Sie keine Anträge über andere Online-Angebote! Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor solchen irreführenden Angeboten.
In allen Berliner Bezirken finden Sie offene Mieterberatungen, die Sie als Mieterinnen und Mieter des Bezirks kostenlos nutzen können. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie Fragen zum Mietvertrag, zur Mieterhöhung, zur Modernisierung und zum Kündigungsschutz haben.
Ist Ihr Antrag vom Wohnungsamt genehmigt, bekommen Sie den Miet- oder Lastenzuschuss in der Regel für zwölf Monate. Sie können den Antrag bis zu vier Wochen rückwirkend stellen. Beispielsweise, wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde. Nach Ablauf der zwölf Monate können Sie einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.