So bekommen Sie Wohngeld in Berlin

Panorama-Blick über Berlin mit dem Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz

Um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie im Wohngeldrechner prüfen und direkt online einen Antrag stellen.

Das Wohngeld ermöglicht zu bezahlbaren Preisen in angemessenem Wohnraum zu leben. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Wenn Sie einen Anspruch haben, sollten Sie diesen auch wahrnehmen. Manche Familien haben Anspruch, ohne es zu wissen. Es kann sich daher immer lohnen mal nachzurechnen.

So finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben

Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe hängen von mehreren Faktoren ab.

  • Ihrem Einkommen
  • Der Höhe der Miete  beziehungsweise der monatlichen Belastung bei Wohnungseigentum
  • Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben und welches Einkommen diese haben.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie online prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

So können Sie Wohngeld beantragen

Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, wird es nicht automatisch ausgezahlt. Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das geht direkt online oder auch per Post.

Serviceportal Berlin: Wohngeld – Mietzuschuss beantragen

Serviceportal Berlin: Wohngeld – Lastenzuschuss beantragen (bei Wohneigentum)

Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sich bei dem zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks beraten lassen und den Antrag selbstverständlich auch dort einreichen.

Vorsicht Abzocke!

In Berlin können Sie das Wohngeld nur über die oben genannten Wege beantragen. Also über das offizielle Berliner Serviceportal, per Post an Ihr zuständiges Wohnungsamt oder direkt vor Ort beim Wohnungsamt.

Stellen Sie keine Anträge über andere Online-Angebote! Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor solchen irreführenden Angeboten.

Wohnungsämter und Mieterberatung in den Berliner Bezirken

Nach 12 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen

Ist Ihr Antrag vom Wohnungsamt genehmigt, bekommen Sie den Miet- oder Lastenzuschuss in der Regel für zwölf Monate. Sie können den Antrag bis zu vier Wochen rückwirkend stellen. Beispielsweise, wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde. Nach Ablauf der zwölf Monate können Sie einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.

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