Berliner Landesstiftung hilft Schwangeren und Familien

Eine Mutter sitzt mit ihrem Baby am Küchentisch und hat einen Laptop und Unterlagen vor sich.

Wenn Familien und Schwangere durch besondere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Unglücksfälle in eine finanzielle Notlage geraten und staatliche Hilfen nicht ausreichen, bietet die Berliner Landesstiftung „Stiftung Hilfe für die Familie“ finanzielle Unterstützung.

Seit 1984 unterstützt die Berliner Landesstiftung „Stiftung Hilfe für die FamilieSchwangere und Familien aus Berlin in finanziellen Notlagen. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Schwangeren und Familien mit Kindern, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch zu helfen. So schafft sie in ausweglos erscheinenden Situationen eine Perspektive. 

Trotz gesetzlicher und sonstiger Hilfen können Familien durch besondere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unglücksfälle, Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner in finanzielle Notlagen geraten. Auch eine Schwangerschaft kann zu einer finanziellen Herausforderung werden, wenn es darum geht die notwendige Ausstattung für das erwartete Kind zu beschaffen. Diese Situation können Schwangere als belastend, unter Umständen auch als schwere Notlage empfinden, wenn die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen. 

In diesen Fällen gewährt die „Stiftung Hilfe für die Familie“ Leistungen unbürokratisch nach dem Maßstab der Bedürftigkeit. Voraussetzung ist aber, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht, um die Notlage zu beseitigen oder zu mildern, und die Familie nicht über ein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen verfügt. In den vierzig Jahren seit ihrer Gründung 194 hat die Stiftung in knapp 300.000 Fällen mit gut 180 Millionen Euro geholfen.

Im Juni 2024 hat die Stiftung eine neue Webseite bekommen, so dass Betroffene schneller und einfacher wichtige Informationen finden. Auf der neuen Webseite finden sich nun auch direkt auf der Startseite Informationen in 13 weiteren Sprachen.

So hilft die Stiftung Hilfe für die Familie

Die konkrete Hilfe durch die Stiftung können beispielsweise finanzielle Leistungen sein, um einen drohenden Verlust der Wohnung zu verhindern. Sie hilft auch mit Geld für die Erstausstattung des Kindes, für besondere Heilmittel oder Therapiekosten für behinderte oder pflegebedürftige Kinder oder zur Ausstattung der Wohnung. Um Notlagen aufzufangen, gewährt die Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen auch zinslose Darlehen. Nur in Ausnahmefällen übernimmt sie eine Bürgschaft.

Die Zuschüsse der Stiftung dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld angerechnet werden. Das heißt, wenn Sie Leistungen von der Stiftung bekommen, werden diese nicht von der Sozialleistung abgezogen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen (Schenkungen), auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Hilfe für Schwangere und Familien in Not

Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Stiftung ist, dass eine Bedürftigkeit vorliegt. Also das Einkommen und Vermögen der Schwangeren beziehungsweise der Familie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.

Zudem muss eine begründete Notlage bestehen. Das bedeutet, dass Sie vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Sozialleistungen oder Unterhaltsansprüche, ausgeschöpft haben, sie nicht ausreichend waren oder Sie eine rechtzeitige Hilfe von anderer Seite nicht erwarten können. Art und Höhe der Leistung richten sich nach Ihren Bedürfnissen im Einzelfall.

Anträge nur über Beratungsstellen

Wenn Sie Unterstützung durch die Stiftung beantragen möchten, geht das nicht bei der Stiftung direkt. Vielmehr müssen Sie über eine Beratungsstelle den Antrag stellen. Dazu gehören die Beratungsstellen beispielsweise der Berliner Bezirksämter, der Familienverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Schwangerschafts- und Schuldnerberatungsstellen.

Dort gibt es Antragsformulare und Sie bekommen Hilfe beim Ausfüllen. Die Beratungsstelle leitet den Antrag anschließend an die Stiftung weiter.

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