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Wer nach der Elternzeit die Arbeitszeit verringern möchte und zunächst in Teilzeit wieder in den Job einsteigen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.
Nach der Elternzeit direkt wieder Vollzeit in den Job einsteigen? Das passt nicht immer für alle. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren und in Teilzeit wieder in den Job einzusteigen. Hier erfahren Sie, welche Teilzeitmodelle es gibt und worauf Sie achten müssen.
Wenn Ihr Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat, haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auszubildende zählen bei der Zahl der Beschäftigten jedoch nicht mit. Zudem müssen Sie schon länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein, wobei die Elternzeit mit zur Beschäftigungszeit zählt. Allerdings dürfen Ihrer Teilzeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das wäre der Fall, wenn etwa
Ein Antrag auf weniger als 15 Wochenstunden kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, da das Gesetz keinen solchen Anspruch vorsieht. Beim Bundesarbeitsministerium finden Sie ein umfangreiches FAQ zur Teilzeit.
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, können sie dies entweder in einer klassischen Teilzeitbeschäftigung oder mit einer sogenannten Brückenteilzeit machen.
Eine klassische Teilzeitbeschäftigung ist in der Regel zeitlich unbefristet. Es kann unter Umständen schwer sein, wieder zum ursprünglichen Beschäftigungsumfang zurückzukehren. Daher ist es empfehlenswert, die Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit befristet zu vereinbaren. Dies ist bei der sogenannten Brückenteilzeit möglich. Die Befristung bei der Brückenteilzeit ist von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahren möglich.
Die Brückenteilzeit ist jedoch nur bei Arbeitgebenden mit mehr als 45 Beschäftigen möglich. Auch hier werden Auszubildende und andere Personen in Berufsbildung wie etwa duale Studierende nicht mitgezählt. Sprechen Sie bei einem Teilzeitwunsch mit Ihrem Arbeitgeber, um zu klären, ob eine Brückenteilzeit für Sie möglich ist.
Das Bundesarbeitsministerium hat ein umfangreiches FAQ zur Brückenteilzeit zusammengestellt.
Sie wollen nach Ihrer Elternzeit in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen? Diese Dinge sollten Sie dabei beachten.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Teilzeit oder Brückenteilzeit mindestens drei Monate vor Ende Ihrer Elternzeit beziehungsweise vor dem gewünschten Beginn Ihrer Teilzeit in Textform stellen. Ein Brief ohne Unterschrift oder ein Antrag per E-Mail ist damit laut Paragraf 7 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dafür ausreichend. Dabei müssen Sie auch schon angeben, wie viel Sie arbeiten möchten. Geben Sie im besten Fall ebenfalls an, wie Ihre Arbeitszeit über die Woche verteilt sein soll.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen spätestens einen Monat vor Beginn der geplanten Brückenteilzeit seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Neben den genannten Ablehnungsgründen gibt es für die Brückenteilzeit mit mehr als 45 aber weniger als 200 Beschäftigten eine Zumutbarkeitsregelung.