
Adobe Stock/Animaflora PicsStock

Wenn Angehörige sterben, stehen der Schmerz des Verlustes und die Trauer im Vordergrund. Trotzdem stehen Angehörige in so einer Situation vor einer Vielzahl von Aufgaben. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie in den ersten Tagen nach dem Tod beachten müssen.
In diesem Artikel geht es um die Themen Sterben und Tod sowie die organisatorischen Angelegenheiten, die unmittelbar nach dem Tod eines nahen Angehörigen anstehen. Wenn Sie Unterstützung bei der Trauerarbeit, Seelsorge oder psychologische Hilfe brauchen, finden Sie am Ende des Artikels Adressen und Kontakte.
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, sind Versicherungen, Behördengänge und Finanzangelegenheiten sicher das Letzte, an was man denkt. Trotz des eigenen emotionalen Ausnahmezustands müssen sich Angehörige um einige Dinge wie die Beerdigung oder den Nachlass kümmern. Manches müssen Sie direkt erledigen, anderes dagegen hat etwas Zeit. Wir geben Ihnen eine Übersicht, was Sie in einer solchen Situation beachten müssen.
Der Tod eines nahestehenden Menschen kann einem den Boden unter den Füßen wegziehen. Zuallererst muss man selbst mit der Situation umgehen. Dabei ist es wichtig Trauer ob des Verlustes und andere Gefühle zuzulassen. In dieser schwierigen Zeit der Trauer ist es wichtig, Hilfe anzunehmen. In Berlin bieten Vereine und andere Einrichtungen Trauerhilfe und Trauerbegleitung an, auch speziell für Kinder und Familien.
Weitere Adressen finden Sie am Ende des Artikels.
Stirbt eine Person, kommen einige Aufgaben auf Sie zu. Überlegen Sie in Ruhe, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wo Sie sich Hilfe erbitten. Denn es müssen nicht alle Aufgaben auf den Schultern einer einzigen Person lasten. Angehörige und Freunde können ebenfalls Aufgaben übernehmen oder unterstützen – etwa dabei, nahestehende Personen über den Sterbefall zu informieren.
Ist die Person zu Hause verstorben, müssen Sie zunächst unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt informieren. Dazu kontaktieren Sie Montag bis Freitag tagsüber am besten die den Hausarzt des oder der Verstorbenen. Ist Ihnen dieser nicht bekannt, rufen Sie am besten den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin unter der Telefonnummer 116 117 an.
Die Ärztin beziehungsweise der Arzt führt die Leichenschau durch und füllt dann vor Ort das Formular des Leichenschauscheins aus. Der Leichenschauschein wird umgangssprachlich auch Totenschein genannt. Darin werden neben den Angaben zur Person der oder des Verstorbenen der Zeitpunkt und Ort des Todes, die Todesart und Todesursache sowie etwaige Warnhinweise festgehalten.
Von dem ausgestellten Formular wird Ihnen von der Ärztin oder dem Arzt das Blatt 0 „nicht vertraulicher Teil“ sowie ein verschlossener Fensterumschlag ausgehändigt. Diese Unterlagen benötigen Sie, um den Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen.
Bei einem Tod im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder sonstigen Einrichtungen wie zum Beispiel Hospizen übernehmen die Einrichtungen diese Formalität.
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod müssen Sie den Sterbefall dem zuständigen Standesamt melden. Ist der Tod in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus oder einem Altenheim eingetreten, übernehmen diese die Todesanzeige. Bei amtlichen Ermittlungen durch die Polizei zeigt die zuständige Behörde den Sterbefall beim Standesamt an. Zuständig ist das Standesamt in dem Bezirk, in dem sich der Sterbefall ereignete. Auch der Bestatter oder die Bestatterin kann diesen Schritt übernehmen. Die Anzeige kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Anzeige brauchen Sie neben den Unterlagen, die Sie von der Ärztin oder dem Arzt über die Feststellung des Todes erhalten haben, noch folgende Dokumente der verstorbenen Person:
Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original und auf Deutsch vorliegen.
Das Standesamt trägt den Tod Ihres Angehörigen in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde und den Bestattungsschein aus.
Die Sterbeurkunde benötigen Sie später zur Abmeldung von Renten, Auflösung von Konten, Kündigungen von Versicherungen und anderen Nachlassangelegenheiten.
Den Bestattungsschein benötigen Sie zur Einleitung der Bestattung im Land Berlin. Sie oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen legen ihn der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium vor.
Soll die verstorbene Person außerhalb des Landes Berlin bestattet werden, müssen Sie zur Überführung der Leiche nicht nur die Sterbeurkunde und den Bestattungsschein vorlegen können, sondern zusätzlich einen Leichenpass beantragen.
Auch wenn es keine leichte Aufgabe ist, die traurige Nachricht zu überbringen, ist es wichtig, weitere Angehörige, nahestehende Personen und Bekannte über den Tod zu benachrichtigen. So können diese auch Abschied nehmen und mit der Trauerarbeit beginnen. Ob Sie diese Aufgabe selbst übernehmen oder einer vertrauten Person darum bitten, ist ganz Ihnen überlassen.
Einige Menschen legen bereits zu Lebzeiten fest, wie ihre Bestattung ablaufen soll. Eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung der verstorbenen Person müssen Sie berücksichtigen.
Möglicherweise hat die verstorbene Person sogar eine Bestattungsverfügung hinterlassen. Sie legt etwa die gewünschte Art der Bestattung fest und gibt Auskunft darüber, wie die Trauerfeier gestaltet sein soll.
Manche Menschen schließen vor ihrem Tod einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen ab. Darin regelt die Person die Einzelheiten einer Bestattung direkt mit dem Bestattungsunternehmen. Wenn Sie einen solchen Vertrag im Nachlass finden, können Sie unmittelbar mit dem entsprechenden Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen.
Verbraucherzentrale Brandenburg: Bestattungsvorsorge – Verfügungen und Verträge
Eventuell hat die verstorbene Person auch ihren Wunsch zum Thema Organspende schriftlich festgehalten oder sich online für eine Organspende registriert. Eine Gewebespende wie beispielsweise der Hornhaut am Auge kann noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod möglich sein.
Im Übrigen ergeben sich die Vorschriften zu Todesfällen und Bestattungen im Land Berlin aus dem Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) und der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)
Stirbt ein Elternteil und es leben Kinder im gemeinsamen Haushalt, können Sie bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Dies kann Familien in der ersten Zeit zumindest organisatorisch entlasten.
Beim Verlust eines Elternteils brauchen Kinder und Jugendliche besondere seelische Unterstützung. Es hilft grundsätzlich, den Kindern ein Gesprächsangebot zu machen und gemeinsam über die Situation zu reden. Geben Sie den Kindern aber auch die Möglichkeit, Hilfe außerhalb der Familie aufzusuchen.
Ansprechstellen können unter anderem sein:
Weitere Anlaufstellen finden Sie am Ende des Artikels.
Vor allem bei Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen müssen Sie umgehend die Versicherung informieren. Viele dieser Versicherungen haben extrem kurze Fristen von 24 bis 72 Stunden. Melden Sie den Sterbefall nicht innerhalb dieser bestimmten Frist, erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die Fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Auch eine mögliche Restschuldversicherung – etwa für einen Haus- oder Konsumkredit sollten Sie umgehend nach dem Tod des Angehörigen verständigen.
Melden Sie den Todesfall am besten direkt telefonisch und gleichzeitig per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie nachweisen, dass Ihre Meldung die Versicherung erreicht hat.
Auch die gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung benötigen eine Benachrichtigung.
War die verstorbene Person noch berufstätig, informieren Sie auch deren Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber.
Der oder die im Land Berlin Verstorbene kann zu Hause oder in einem Abschiedszimmer einer Klinik oder eines Pflegeheims aufgebahrt werden, muss jedoch innerhalb von 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen in eine anerkannte Leichenhalle oder an einen Bestattungsort außerhalb Berlins befördert werden, wenn die Bestattung nicht innerhalb dieser Frist stattfindet.
Hier ist vor der Bestattung auch eine längere Aufbahrung im geschlossenen Sarg zulässig. So können Angehörige und andere nahestehende Menschen nochmal persönlich Abschied nehmen.
Die Organisation der Bestattung, die Auswahl des Grabsteins sowie die Gestaltung und Pflege des Grabs gehört zur sogenannten Totenfürsorge. Die Totenfürsorge obliegt den im Bestattungsgesetz in festgelegter Reihenfolge benannten bestattungspflichtigen Personen. Das sind in der Regel die Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise der Ehe oder Lebenspartner, die volljährigen Kindern oder die Eltern. Es können aber auch volljährige Geschwister oder Enkelkinder beziehungsweise Großeltern der verstorbenen Person sein. Es ist auch möglich, vorab eine andere Person mit der Totenfürsorge zu betrauen.
Bei den Planungen gilt es, so weit möglich die Wünsche der verstorbenen Person zu berücksichtigen.
Nehmen Sie auch möglichst bald nach dem Tod mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Hatte die verstorbene Person einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, informieren Sie das entsprechende Unternehmen.
Die Bestattungsunternehmen kümmern sich um die Überführung der Leiche und in der Regel auch um die Ausstellung des für die Bestattung notwendigen Bestattungsscheins beim Bürgeramt.
Um die Kosten für die Bestattung zu berechnen, vergleichen Sie Angebote unterschiedlicher Bestattungsunternehmen. Je nachdem wie viel Organisation Sie selbst übernehmen, können Sie hier Kosten sparen.
In Berlin gilt die Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Leiche bestattet werden muss. Eine Ausnahme gilt für totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.000 Gramm. Diese sind nur dann zu bestatten, wenn ein Elternteil dies wünscht. Das gleiche gilt für Neugeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm, sowie Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen.
Bestattungen sind in Berlin nur nur auf öffentlichen Friedhöfen möglich. Erlaubt sind die Beisetzung der Leiche in der Erde, der sogenannten Erdbestattung oder die Einäscherung der Leiche mit anschließender Beisetzung der Asche in einer Urne, der sogenannten Feuerbestattung. Ausnahmen sind zulässig, müssen aber bis auf die Seebestattung vorab beim zuständigen Bezirksamt beantragt und von diesem genehmigt werden.
Für die Bestattung müssen Sie daher in der Regel ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben. Bei den Friedhofsverwaltungen der Bezirke und den kirchlichen Friedhofsträgern bekommen Sie Informationen über die unterschiedlichen Bestattungs- und Grabstättenarten.
Zusätzliche Informationen zu Friedhöfen und Bestattungen in Berlin bekommen Sie bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Einen Bestattungstermin vereinbaren Sie oder das Bestattungsunternehmen mit der Friedhofsverwaltung. Eine Erdbestattung sollte zeitnah nach dem Tod stattfinden. Urnenbestattungen sind bis sechs Monate nach der Einäscherung möglich.
Wenn Sie sich einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin beziehungsweise einen Geistlichen für die Bestattung wünschen, stimmen Sie den Bestattungstermin mit diesem ab. Dann können Sie die Trauerfeier organisieren.
Hat die verstorbene Person allein zur Miete gewohnt, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Bei Ehe- oder Lebenspartnern geht der Mietvertrag auf die Partnerin beziehungsweise den Partner über.
Bei einem Sterbefall haben sowohl die Erben als auch der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können also beispielsweise einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss für mehrere Jahre vorzeitig beenden. Außerordentlich bezieht sich also auf den Grund der Kündigung. Obwohl Sie ein außerordentliches Recht zur Kündigung haben, bedeutet das nicht, dass die Kündigung fristlos, also sofort wirksam wird. Auch bei einem Sterbefall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Auch andere Verträge der verstorbenen Person mit Versorgern für Wasser, Elektrizität, Telefon, Internet und ähnliches müssen Sie kündigen.
Als Hinterbliebene sollten Sie frühzeitig damit beginnen, den Nachlass zu sichten. Sind im Nachlass entsprechende Mittel vorhanden, können Sie diese auch zur Finanzierung der Beisetzung nutzen.
Einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person bekommen Sie in erster Linie über deren Konten. Ohne Bankvollmacht haben Sie als Angehörige jedoch keinen Zugriff auf die Konten. Gegenüber der Bank haben Sie als Erben jedoch einen Auskunftsanspruch.
Als Erben können Sie die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen, etwa weil die verstorbene Person Schulden hatte. Die Bestattungskosten müssen Sie oft dennoch tragen.
Wenn Sie eine Bankvollmacht von der verstorbenen Person haben, können Sie auf deren Konto zugreifen sowie Kontostand und Zahlungsverkehr einsehen. Eine Kontovollmacht kann auch Teil einer Vorsorgevollmacht sein.
War die verstorbene Person alleiniger Kontoinhaber, sperrt das Geldinstitut den Onlinebanking-Zugang sowie alle Bankkarten und führt das Konto als Nachlass-Konto weiter bis die dazu Berechtigten Daueraufträge und Lastschriften gekündigt haben.
Nicht immer gibt es einen Überblick über alle Konten der verstorbenen Person. Es ist möglich, bei verschiedenen Banken Nachforschungen über mögliche Konten anzustellen.
Bankenverband: Todesfall in der Familie – So forschen Sie nach Vermögen
Hat die verstorbene Person noch eine Steuererklärung ausstehen, geht die Abrechnungspflicht auf die Erben als Rechtsnachfolger über. Daher müssen Sie oft noch eine letzte Steuererklärung für die verstorbene Person machen. Dafür haben Sie bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, Zeit.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.: Steuererklärung für einen Verstorbenen – Wie geht das?
Um es Ihren eigenen Angehörigen im Falle Ihres Todes einfacher zu machen, können Sie alle wichtigen Unterlagen an einem Ort aufbewahren – etwa in einem Ordner. Das ist natürlich nicht mit allen Unterlagen wie beispielsweise dem Personalausweis möglich. Da empfiehlt es sich, eine Kopie beziehungsweise einen Hinweis abzuheften, wo das entsprechende Original-Dokument zu finden ist. Diese Dokumente sollten bereit liegen:
Die meisten Menschen führen heute auch ein Leben im digitalen Raum. Auch diesen Nachlass gilt es abzuwickeln. Zu diesem Nachlass gehören die Daten auf Smartphones, Tablets, Computern und anderen Speichermedien, aber auch die digitalen Konten, die eine Person im Internet hat. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts, Accounts bei Online-Händlern sowie digitale Abos bei Medien- oder Streamingdiensten.
Wenn Sie die Zugangsdaten zu den verschiedenen Konten nicht kennen, können Sie die Anbieter mit einem Brief über den Tod der Person informieren und bitten, das Konto zu löschen oder Zugriff darauf zu bekommen.
Es ist daher sinnvoll, eine Übersicht über alle Online-Konten und die Zugangsdaten an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?
Wenn die verstorbene Person ein Testament hinterlassen hat, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es umgehend nach Kenntnis des Todesfalls beim Nachlassgericht abzugeben. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Das gilt für alle Schriftstücke, die einen letzten Willen darstellen können. Das Nachlassgericht entscheidet, ob ein Schriftstück als Testament anzusehen und ob es rechtsgültig ist.
In Berlin übernehmen die Amtsgerichte die Funktion der Nachlassgerichte.
Sie können das Testament beim zuständigen Amtsgericht persönlich abgeben. Das ist der sicherste Weg. Wenn Sie das Testament oder Schriftstück per Post schicken, dann unbedingt per Einschreiben mit Rückschein.
Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Es erben dann Ehepartner oder Ehepartnerin beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin und die Kinder. Siehe auch Paragraf 1924 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Partnerinnen und Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften erben – so weit nicht im Testament angegeben – nicht.
Gerichte in Berlin: Nachlass, Erbschaft und Testament
Bundesministerium der Justiz: Erbrecht
Verbraucherzentrale: Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen
Wenn die Mutter oder der Vater stirbt, ist dieser Verlust durch nichts wettzumachen. Neben der Herausforderung, mit dem Schmerz und der Trauer umgehen zu können, stellen sich aber auch finanzielle Fragen, wenn plötzlich ein Elternteil nicht mehr da ist. Die Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung bietet Kindern, die einen Elternteil oder gar beide Elternteile verloren haben, finanzielle Unterstützung.
Der Tod der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners ist nicht nur eine Zeit des Schmerzes und der Trauer. Zusätzlich kann er auch die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen in Gefahr bringen. Die Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer sichert Sie in diesem Fall ab.