Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder Familienpflege bei Krankheit

Eine Frau spielt mit einem Baby und einem Kleinkind auf dem Boden sitzend.

Wenn Eltern krank werden, steht oft als erstes die Frage im Raum „Wer kümmert sich jetzt um die Kinder?“. Damit in dieser Zeit Ihre Kinder versorgt sind und der Haushalt läuft, haben Sie unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder Familienpflege.

Eine anstehende Operation, ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit bei einem Elternteil bringt den Familienalltag aus dem Tritt. Wer kümmert sich jetzt um die Kinder, wer geht einkaufen, wer macht die Wäsche und und und? Damit Sie sich auf ihre Genesung konzentrieren können, und trotzdem wissen, dass zu Hause alles geregelt ist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder eine Familienpflege. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Rahmenbedingungen.

Die gesetzliche Krankenkasse hilft

Ist jener Elternteil erkrankt, der den Haushalt hauptsächlich führt, können Sie für Ihre Familie eine Haushaltshilfe oder Familienpflege im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Die Haushaltshilfe oder Familienpflege umfasst alle Arbeiten, die im Familienalltag anfallen und die sonst der erkrankte Elternteil erledigt. Dazu gehören einkaufen gehen und Wäsche waschen ebenso wie Kochen und die Hausaufgaben der Kinder begleiten.

Um Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder Familienpflege von der Krankenkasse zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre behandelnde Ärztin oder ihr behandelnder Arzt muss die Haushaltshilfe oder Familienpflege verordnen.
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das pflegebedürftig ist.
  • Keine andere Person kann Ihren Haushalt weiterführen.

Seit 2016 kann die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen auch von alleinstehenden Personen in Anspruch genommen werden.

Die Zuzahlung zur Haushaltshilfe oder Familienpflege beträgt zehn Prozent der Tagesleistung. Sie zahlen mindestens fünf Euro bis maximal zehn Euro pro Tag hinzu. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse und bei der unabhängigen Patientenberatung.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, liegt es an Ihrem individuellen Tarif, ob und wie Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können. 

In Notfällen hilft das Jugendamt

In einigen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Haushaltshilfe oder Familienpflege nicht. Beispielsweise wenn Sie die Kassenleistung bereits über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen haben. In diesem Fall können Sie sich an das Jugendamt Ihres Wohnbezirks wenden. In Notsituationen können Sie dort eine Betreuung des Kindes im Haushalt beantragen.

Bei der Kostenübernahme durch das Jugendamt gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es lebt mindestens ein Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt.
  • Der Elternteil, der die über­wiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwin­genden Gründen aus.
  • Andere Personen können Ihnen nicht in erforderlichem Umfang helfen.
  • Vorhandene Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung des Kindes in Tageseinrichtungen und Tagespflege reichen nicht aus oder Ihr Kind ist selbst krank und daher vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Es gibt auch ehrenamtliche Betreuungsangebote in den Bezirken. Auf diese können Sie zurückgreifen, wenn Sie wegen einer eigenen Erkrankung Engpässe bei der Betreuung Ihrer Kinder haben. Dazu gehören zum Beispiel Patenschaftsprogramme wie „Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern AMSOC e.V.“ oder „Patenschaften für Kinder aus suchtbetroffenen Familien Vergiss mich nicht“.

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