Was sich 2024 für Eltern in Berlin und bundesweit ändert

Eine Familie mit zwei Kindern spielt im Wohnzimmer auf dem Boden.

Das neue Jahr bringt für Berliner Familien einige Veränderungen mit sich. Vom Kita-Chancenjahr über Neuerungen beim Elterngeld bis hin zur Stärkung von Pflegeeltern. Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten, die Eltern in den kommenden Monaten erwarten können.

Kindesunterhalt wird angehoben

Wie schon im Jahr zuvor erhöhen sich die Bedarfssätze minderjähriger Kinder zum 1. Januar 2024 – diesmal um 9,7 Prozent. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres steigt beispielsweise von 437 Euro auf 480 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe, also bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, beträgt der Mindestunterhalt dann 551 Euro und für die dritte Altersstufe bis zur Volljährigkeit 645 Euro. Aufschluss darüber, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss, gibt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, an der sich Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts orientieren.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom Vater erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 2024 liegt der Unterhaltsvorschuss für Kinder von 0 bis 5 Jahren bei bis zu 230 Euro monatlich, bei Kindern von 6 bis 11 Jahren bei bis zu 301 Euro und bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr bei bis zu 395 Euro.

Elterngeld: Senkung der Einkommensgrenze

Anders als noch im Sommer geplant, wird die Einkommensgrenze für das Elterngeld ab 2024 nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. Das bedeutet eine Absenkung der Grenze für Eltern ab 1. April 2024 auf 200.000 Euro Jahreseinkommen, für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150.000 Euro liegen. 

Kinderfreibeträge: Anhebung

Im neuen Jahr steigt der Kinderfreibetrag an: Von 6.024 Euro in 2023, 3.012 Euro je Elternteil, auf 6.384 Euro, in 2024. Das sind 3.192 Euro je Elternteil. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Sie Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer erhalten – also was für Sie als Eltern günstiger ist.

Kinderkrankengeld: Erleichterungen

Die Anspruchstage für das Kinderkrankengeld erhöhen sich von 10 auf 15 Tage. Für diese Tage können  Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Eine weitere Erleichterung ist die Attestpflicht. Bei Erkrankung des Kindes muss nicht sofort ein Arzt aufgesucht und ein Attest vorgelegt werden, sondern ein Arztbesuch ist erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich.

Pflegeeltern werden gestärkt

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) stärkt die Bedingungen für Pflegeeltern durch neue gesamtstädtische Rahmenvorgaben. Dabei wird auch die finanzielle Situation von Pflegeeltern durch die Erhöhung der Pflegesätze verbessert. Damit werden rund 1.900 Pflegeeltern im Land Berlin mehr finanzielle Mittel für ihre Pflegekinder zur Verfügung haben.

Mehr Stadtteilmütter stärken Berlin Familien

Das Landesprogramm der Stadtteilmütter wird weiter ausgebaut, 2024 werden 30 weitere Stadtteilmütter für Berliner Familien da sein. Stadtteilmütter sind Mütter mit Flucht- oder Migrationserfahrung, die andere Mütter und Eltern aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu allen Themen rund um die Familie beraten. Schwerpunkte bilden dabei unter anderem: Erziehungsfragen, Kindergesundheit, Fragen zu Pubertät, Suchtgefahren, Konfliktbewältigung und Fragen zum Wechsel von Kita zu Grundschule oder Grundschule zu Oberstufe.

Reisen mit Kind: Elektronischer Reisepass

Ab dem 1. Januar werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Eltern müssen dann für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) einen elektronischen Reisepass für ihre Kinder verwenden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Diese Änderung soll Eltern von der jährlichen Beantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses entlasten. Mit einmalig 37,50 Euro ist der digitale Chip-Pass zwar teurer als sein Vorgänger aus Papier, dafür aber auch sechs Jahre gültig.

Kita-Chancenjahr: Bessere Förderung für Kinder mit Sprachförderbedarf

Ziel des Kita-Chancenjahrs ist es, Kindern mit Sprachförderbedarf früher zu fördern und Familien den Zugang zur Kita zu erleichtern. Dazu wird allen Familien ein Willkommensgutschein für Kinder ab dem 3. Lebensjahr zugesandt. Kinder, denen ein Sprachförderbedarf bestätigt wird, erhalten ab dem kommenden Kitajahr 2024/2025 einen Sprachfördergutschein, der als Teilzeitgutschein in allen Kitas genutzt werden kann. Die Sprachförderung wird dabei von 25 auf 35 Wochenstunden erhöht.

Partnermonate: Änderung beim parallelen Bezug

Künftig wird der gleichzeitige Bezug von Elterngeld im Rahmen der Partnermonate eingeschränkt. Paare können zwar weiterhin bis zu 14 Monate Standardelterngeld beziehen, haben aber die Möglichkeit, im Rahmen der Partnermonate, gemeinsam zu Hause zu bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen. Das ändert sich ab dem 1. April 2024: Im ersten Lebensjahr des Kindes ist dies nur noch für einen Monat möglich.

Für Lese- und Rechtschreibkompetenz: Gründung der Stiftung Grundbildung Berlin

Wenn Erwachsene nicht ausreichend lesen und schreiben können, wirkt sich das in vielen Lebensbereichen negativ und einschränkend aus – in der Familie, auf der Arbeit, bei Behördengängen und in der Freizeitgestaltung. Um die Lese- und Rechtschreibkompetenzen zu stärken, wird im Jahr 2024 die öffentlich-rechtliche Stiftung Grundbildung Berlin als zentraler Ansprechpartner im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung gegründet. Hier können Erwachsene zielgerichtet mehr Lese- und Schreibkompetenzen entwickeln. Die Stiftung Grundbildung Berlin übernimmt das Projekt Grund-Bildungs-Zentrum (GBZ) und sorgt dafür, dass es dauerhaft weitergeführt und abgesichert ist.

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