Wer beruflich pausiert hat, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen und wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, kann Beratungs- und Förderleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, die den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern.
Wer sind Berufsrückkehrende?
Berufsrückkehrende haben ihre Erwerbstätigkeit, betriebliche Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit wegen der Erziehung von Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger für mindestens ein Jahr unterbrochen und möchten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren.
Wer informiert und berät zum Wiedereinstieg?
Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter informieren und beraten unter anderem zu Qualifizierungsmöglichkeiten, flexiblen Arbeitszeitmodellen, Kinderbetreuung und finanziellen Förderungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Kinderbetreuungskosten, die während der Teilnahme an einer Weiterbildung entstehen, übernommen werden.
Informationen rund um den beruflichen Wiedereinstieg gibt es zum Beispiel auf der Internetseite "Beruflich wieder einsteigen" der Bundesagentur für Arbeit, auf der Internetseite "Perspektiven-schaffen.de" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Broschüre "Eltern im Job" der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen.
Berliner Einrichtungen wie "KOBRA - Beruf - Bildung - Arbeit" beraten ebenfalls zu Fragen, die Beruf, Bildung und Beschäftigung betreffen sowie zur Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Pflege. Auch Projekte wie Elternstark – Zurück in den Beruf" oder "Stark im Beruf" unterstützen den beruflichen Wiedereinstieg.
Der Wiedereinstiegsrechner schätzt ein zu erwartendes Bruttogehalt und berechnet Nettogehalt und etwaige Auswirkungen auf die Rentenansprüche.
Hinweise zu Kursen, Beratungen und Qualifizierungen für Wiedereinsteigerinnen finden Sie auf unserer Themenseite - Link siehe rechts.