Kinder mit einer Behinderung oder besonderem Förderbedarf haben nach § 6 Kindertagesförderungsgesetz in Berlin einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz – unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung.
Alle gemeinsam
In der Regel werden Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern in integrativ arbeitenden Kita-Gruppen gefördert. Dafür steht zusätzliches pädagogisches Fachpersonal wie staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und -pädagogen oder Facherzieherinnen und -erzieher für Integration zur Verfügung. Auf Wunsch der Eltern oder bei sehr schwerer Behinderung ist eine Förderung in heilpädagogischen Kleingruppen bzw. Sondergruppen möglich, in denen ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut werden.
Förderbedarf feststellen
Um eine zusätzliche Förderung für das Kind zu erhalten, müssen die Eltern den zusätzlichen Förderbedarf zusammen mit dem Kita-Antrag beim zuständigen Jugendamt anmelden. Auf Grundlage eines Fachgutachtens prüft das Jugendamt dann die Voraussetzungen für einen zusätzlichen Förderbedarf. Für die Eltern entstehen aufgrund des erhöhten Förderbedarfs keine zusätzlichen Betreuungskosten.
Individueller Förderplan
Der Facherzieher oder die Facherzieherin für Integration erarbeitet gemeinsam mit den Eltern und ggf. der Kinder- und Jugendambulanz oder dem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) einen individuellen Förderplan für das Kind.
Kindertageseinrichtungen mit integrativen Angeboten
Welche Kitas integrativ arbeiten, kann beim Jugendamt erfragt werden. Im Berliner Kita-Navigator kann gezielt nach Kindertageseinrichtungen mit integrativen Angeboten gesucht werden, wenn unter „Thematische Schwerpunkte“ der Schwerpunkt „Integration von Kindern mit Behinderung“ ausgewählt wird.