Vertrauliche Geburt

Babyfüße auf weißer Decke

Keine schwangere Frau muss hierzulande ein Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Mit einer sogenannten vertraulichen Geburt können Frauen auf ihren Wunsch Schwangerschaft und Mutterschaft geheim halten.

Was ist eine vertrauliche Geburt?

Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt. Mütter, die sich in einer schweren Konfliktlage befinden, haben die Möglichkeit, ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt zu bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt. Die Geburt wird unter einem selbstgewählten Pseudonym dokumentiert.

Auch während der Geburt kann sich eine Frau noch für eine vertrauliche Geburt entscheiden. Die Geburtsklinik bzw. die Hebamme sorgen dann dafür, dass eine ortsnahe Beratungsstelle informiert wird. Sollte sich die Mutter nicht nachträglich dazu entschließen, ihr Kind zu behalten, wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet.

Warum ist die gesetzliche Regelung wichtig?

Ziel der vertraulichen Geburt ist es, Mutter und Kind in gleichem Maß zu schützen. Auf der einen Seite wird der Wunsch der Mutter nach der Nichtbekanntgabe ihrer persönlichen Daten berücksichtigt, und gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Das Kind wird nach einer sicheren Entbindung optimal versorgt und eine Familienunterbringung eingeleitet.

Wenn das Kind später sein Recht nutzen und mehr über seine Herkunft erfahren will, kann es mit Hilfe der gesetzlichen Regelung Einsicht in die Daten verlangen. Sollte die Datenauskunft (frühestens 16 Jahre nach Geburt des Kindes) allerdings für die Mutter eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder ihre persönliche Freiheit bedeuten, kann sie beim Familiengericht beantragen, dass diese nicht bekannt gegeben werden.

Kann man trotz einer vertraulichen Geburt das Kind behalten?

Entscheidet sich die Schwangere für die vertrauliche Geburt, ruht ihre elterliche Sorge nach der Entbindung. Das Kind erhält einen Vormund, der über die nächsten Schritte bis zur vollständigen Adoptionsvermittlung entscheidet.

Möchte die Mutter ihr Kind nach der Geburt zurücknehmen, erhält sie auch dabei Unterstützung von der Beratungsstelle. Die Beraterinnen sorgen dafür, dass der Mutter bei Bedarf eine Familienhebamme zur Seite gestellt wird, die sie auf die Rücknahme des Neugeborenen vorbereitet und begleitet.

Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens ist es der Frau möglich, ihr Kind zurückzunehmen. Hierbei wird das Kindeswohl berücksichtigt. Ein solches Adoptionsverfahren ist erfahrungsgemäß im Zeitraum eines Jahres abgeschlossen.  

Wer übernimmt die Kosten für eine vertrauliche Geburt?

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen, trägt der Bund, so dass für die Mutter keine Kosten entstehen.

Beraten lassen

Für Schwangere, die anonym entbinden möchten, gibt es umfassende, kostenfreie Beratungsangebote. Über das "Hilfetelefon Schwangere in Not" kann sich die Frau unter der Nummer 0800 40 40 020 anonym, kostenfrei und rund um die Uhr informieren.

 

Downloads

Ablauf der Beratung und Verfahren einer vertraulichen Geburt

Infoblatt (Stand: 01/2021).

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Copyright: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Beratung für Schwangere in Not

Infoheft (Stand: 06/2022)

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Copyright: ©Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die vertrauliche Geburt

Broschüre (Stand: 01/2023)

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Copyright: Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend

Bundesstiftung Mutter und Kind

Flyer (Stand: 01/2018).

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Copyright: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend