Anmeldung für die Einschulung in 2024 ab jetzt

Kinder sitzen an Schreibtischen in einem Klassenzimmer und schreiben, ein Mädchen blickt auf und lächelt

Tschüß Kita und endlich in die Schule! Das heißt es nächstes Jahr für alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 ihren 6. Geburtstag feiern. Was müssen Eltern vor der Einschulung ihrer Kinder beachten?

Grundschulkinder 2024

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren sind, sind ab dem 1. August 2024 schulpflichtig. Zwischen dem 9. und 20. Oktober 2023 müssen Eltern ihr schulpflichtiges Kind bei der zuständigen Grundschule angemeldet haben. In der Umkreissuche für Schulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kann man herausfinden, welche Schule das ist.

Was es für Eltern zu beachten gilt

  • Was ist zur Anmeldung notwendig?

Folgende Unterlagen müssen die Eltern dabei haben:

  • Eigene Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sonstige Personalpapiere des Kindes

Um das Kind aktiv teilhaben zu lassen, können Eltern ihr künftiges Schulkind zur Anmeldung mitnehmen. Viele Schulen bieten auch einen Tag der offenen Tür an, um einen Einblick in den Schulalltag zu gewinnen.

  • Früher oder später einschulen?

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und 31. März 2019 geboren sind, können vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind keine Sprachförderung benötigt.

Ihr Kind ist vielleicht noch nicht bereit für die Schule? Auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung kann bis 1. März 2024 einmalig die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragt werden. Dazu muss eine von der Kita verfasste Stellungnahme beigefügt werden. Die schulärztliche Untersuchung sollte bis Februar 2024 erfolgen.

Lesen Sie mehr auf unserer Infosseite "Einschulung: Früher oder später?"

  • Zur Wunschschule wechseln?

Unter bestimmten Umständen kann das Kind auch an eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule gehen. Zum Beispiel, wenn

  • bei Besuch der Einzugsschule wichtige Beziehungen zu anderen Kindern oder Geschwistern verloren gehen würden,
  • die neue Schule ein besonderes und wichtiges Programm anbietet oder
  • der Besuch der alternativen Schule die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine andere Schule ist, dass es dort genügend Plätze gibt. Der Schulwechsel sollte gleich zur Schulanmeldung mitbeantragt werden.

  • Betreuung und Mittagessen

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) ist in den Kernzeiten von 13:30 Uhr bis 16 Uhr für die ersten drei Jahre kostenlos und ohne Bedarfsnachweis möglich. Schon ab dem 1. August 2024 kann das Angebot wahrgenommen werden. Angemeldet werden kann das Kind direkt mit der Schulanmeldung, jedoch spätestens 3 Monate vor Schulbeginn – siehe Links.  

Das Mittagessen ist für Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse kostenlos. Es muss aber beim Caterer der jeweiligen Schule angemeldet werden.

Wenn es dann soweit ist …

Die Einschulungsfeier findet am 7. September 2024 statt. Am darauffolgenden Montag kann es dann auch schon losgehen: Der erste Schultag für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler ist am 9. September 2024.

Weitere Informationen zur Schulanmeldung gibt es auch in der Broschüre der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie „Schulanmeldung - So geht’s! Informationen und Tipps für Eltern zum Schulbeginn 2024.“

 

Downloads

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Broschüre Informationen zur Kindertagespflege

Sie möchten als Kindertagespflegeperson, als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten? Diese Broschüre enthält viele Informationen über die Kindertagespflege und beschreibt den Weg in die Tätigkeit.

PDF-Dokument
Copyright: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Migra UP!: Leitfaden für Elternversammlungen in Kitas vor der Schulanmeldung

Ausgabe 2023

PDF-Dokument
Copyright: Projekt Migra Up Pankow


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