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Die Adoption eines Kindes hat weitreichende Konsequenzen für die Familie und das Kind. Geeignete Eltern für ein Kind zu finden – diese Aufgabe haben die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor einer Adoption finden intensive Beratungsgespräche statt. Die Bedürfnisse des Kindes stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Adoptionsvermittlungsstellen haben einen konkreten Aufgabenkatalog: So sollen sie unter anderem dafür sorgen, dass alle am Adoptionsverfahren beteiligte Personen jede benötigte Unterstützung erhalten. Dazu gehört insbesondere die Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit der Adoption. Daher haben seit Inkrafttreten des Adoptionshilfegesetzes im Jahr 2021 alle Beteiligten auch nach Abschluss eines Adoptionsverfahrens einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle.
In Berlin gibt es eine öffentliche Adoptionsvermittlungsstelle, diese ist Teil der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die führt alle Verfahren zur Adoption Minderjähriger durch. Dies umfasst Fremdadoptionen, Stiefkindadoptionen, Verwandten- und Pflegekindadoptionen sowie die Begleitung von Verfahren zur Anerkennung und Umwandlung von ausländischen Adoptionsentscheidungen.
Daneben steht auch der Adoptionsdienst Berlin als gemeinsames Projekt des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. und der Immanuel Albertinen Diakonie für Adoptionsvermittlungen im Rahmen von Fremdadoptionen zur Verfügung.
Die gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) in Potsdam begleitet Verfahren im Rahmen internationaler Adoptionen.