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Wer sich in der Familienplanung befindet und eine Elternzeit plant, sollte wissen, dass es für diese Lebenssituation staatliche Unterstützung gibt. Wer hat Anspruch, was ist zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es in Berlin, Elterngeld zu beantragen? Alles zum Thema Elterngeld finden Sie hier.
Damit sich Sie sich als berufstätige Mutter und Vater in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes ausreichend Zeit für die Betreuung nehmen können, müssen Sie voraussichtlich Ihre Arbeitszeit reduzieren. Das wegfallende Einkommen wird während der Elternzeit zum Teil durch die staatliche Unterstützung in Form des Elterngelds ersetzt.
Anspruch auf Elterngeld haben abhängig beschäftigte und selbstständig erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das gilt auch für Adoptiveltern oder Großeltern – nicht aber für Pflegeeltern. Als Pflegeeltern erhalten Sie stattdessen finanzielle Unterstützung vom Jugendamt. Auch, wenn Sie studieren oder arbeitslos sind, können Sie Elterngeld erhalten. Wenn Sie arbeitslos sind, wird das Elterngel auf das Bürgergeld angerechnet.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils. Davon wird ein Pauschalbetrag abgezogen, um das durchschnittliche Nettoeinkommen zu ermitteln.
Antrag für Geburten bis zum 31. März 2024 (PDF)
Für Geburten ab dem 1. April 2024 sinkt die Einkommensgrenze sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende auf 200.000 Euro. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Keine Änderung wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus, bei Mehrlingen und Frühchen geben.
Antrag für Geburten ab dem 1. April 2024 (PDF)
Alle Informationen zur Neurregelung des Elterngeldes hat das Bundesfamilienministerium zusammengestellt.
Es gibt zwei Varianten – Sie entscheiden, welche besser zu Ihrem Lebens- und Arbeitsrhythmus passt:
Das sogenannte Basiselterngeld kann für zwei bis maximal 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Dabei kann ein Elternteil zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Nehmen beide Elternteile Elterngeld in Anspruch, wird es für zwei weitere Monate gezahlt (Partnermonate). Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.
Eltern, die Teilzeit arbeiten möchten, können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustehen würde. Dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Ein Monat Elterngeld entspricht also zwei Monaten ElterngeldPlus. Auch eine Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist möglich.
Eltern von Frühgeborenen erhalten bis zu vier Monate länger Elterngeld: Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, gibt es einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Kommt es acht Wochen zu früh, gibt es zwei Monate Basiselterngeld, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate. Diese zusätzlichen Basiselterngeldmonate können auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden.
Den Antrag sollten Sie möglichst bald nach der Geburt schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle stellen. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Den Antrag können Sie auch online über das Portal Elterngeld Digital stellen.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auch beim Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit.