Beistandschaft

Unterstützendes Gespräch unter zwei Frauen.

Alleinerziehende können beim Jugendamt eine so genannte Beistandschaft beantragen. Der Beistand unterstützt bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Die Beistandschaft ist kostenlos und kann bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden.

Feststellung der Vaterschaft

Der Beistand ermittelt den Aufenthalt des von der Mutter benannten Vaters und nimmt Kontakt mit ihm auf. Wird die Vaterschaft nicht anerkannt, erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt es im gerichtlichen Verfahren.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Der Beistand prüft zunächst den dem Kind zustehenden Unterhaltsanspruch. Dann wird die Unterhaltsverpflichtung in einer Urkunde oder durch gerichtliche Entscheidung festgeschrieben. Sind weitere Überprüfungen, Anpassungen des Unterhalts oder gegebenenfalls eine Zwangsvollstreckung gegen den säumigen unterhaltspflichtigen Elternteil notwendig, kümmert sich der Beistand auch darum.

Beistandschaft schränkt elterliche Sorge nicht ein

Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand spricht sich mit der sorgeberechtigten Person ab, in welchem Umfang und im Rahmen welcher Maßnahmen das Elternteil einbezogen werden möchte. Im gerichtlichen Verfahren vertritt der Beistand das Kind zwar allein, stimmt sich aber stets mit dem sorgeberechtigten Elternteil ab.

Beistandschaft bei ausländischen Kindern

Für ausländische Kinder werden die Beistandschaften in der Regel durch die Arbeiterwohlfahrt geführt. Voraussetzung für eine Beistandschaft ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft kann durch den sorgeberechtigten Elternteil durch schriftliche Erklärung jederzeit beendet werden. Sie endet automatisch bei Volljährigkeit oder Umzug des Kindes ins Ausland oder bei Entzug der elterlichen Sorge. 

Mehr Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Die Beistandschaft“ die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium herausgegeben wird.


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