Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Auf einem 50-Euroschein liegen Buchstaben-Holzwürfel die das Wort „BAFÖG“ bilden.

Grundlage für beruflichen Erfolg ist eine gute, qualifizierte Ausbildung. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen die Möglichkeit – unabhängig ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation – eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Welche Ausbildung wird gefördert?

Die Förderleistung gibt es für Studierende an Hochschulen sowie für Auszubildende anderer weiterführender Bildungsstätten. Ausbildungen im dualen System und der Besuch einer Berufsschule sind nicht förderfähig.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzung für die Förderung ist die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. ein aufenthaltsrechtlicher Status nach § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sowie eine allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Darüberhinaus dürfen bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten werden. Weitere Informationen, beispielsweise zur Förderungshöhe und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, gibt es auf der Internetseite zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Antrag stellen

Die Förderung wird beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt, wo man sich auch beraten lassen kann. Für Berliner Studierende ist das Studentenwerk Berlin zuständig. Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien sowie Schülerinnen und Schüler wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung in den Bezirksämtern Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg oder Pankow. Auf den BAföG-Online-Seiten des Landes Berlin und des Studentenwerkes Berlin lässt sich schnell herausfinden, welches Amt zuständig ist. Dort können auch Antragsformulare heruntergeladen werden. 

Downloads

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Broschüre: Das BAföG. Informationen für Schülerinnen und Schüler

PDF-Dokument

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Broschüre: Das BAföG. Informationen für Studierende

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