Wenn Paare sich scheiden lassen wollen, müssen sie sich rechtsanwaltlich vertreten lassen. Beim Familiengericht wird dann über den Scheidungsantrag/Aufhebungsantrag und die Folgeregelungen zusammen verhandelt.
Einigkeit erspart Kosten
Wenn sich Paare über den Zeitpunkt der Trennung (in der Regel mindestens ein Jahr vor der Scheidung), die Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, die Überlassung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats geeinigt haben, reicht ein Rechtsanwalt aus. So können erhebliche Kosten und viel emotionaler Stress vermieden werden. Familienberatungen und Mediationen zu Familienkonflikten, auch speziell zu Trennung und Scheidung gibt es bei bezirklichen Familien- und Erziehungsberatungsstellen und Mediationszentren teils kostenlos.
Finanzielle Unterstützung bei Gerichts- und Rechtsanwaltkosten
Bei Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen trägt grundsätzlich jede Partei die Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung. Bei Unterhaltsprozessen trägt diejenige Partei die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die im Prozess unterliegt.
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Je nach den Einkommensverhältnissen können die Kosten dann ratenweise bezahlt werden oder sie werden teilweise bzw. ganz vom Staat getragen.