Früherkennung und Frühförderung

Ein fröhliches Baby wird von einer Ärztin mit einem Stethoskop untersucht.

Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder einer Behinderung brauchen möglichst früh eine umfassende und spezielle Unterstützung, um ihre körperlichen, seelischen und sozialen Fähigkeiten gezielt zu fördern.

Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9

Damit Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt werden und Kinder möglichst schnell Hilfe erfahren, gibt es das sogenannte Früherkennungsprogramm. Dieses sieht Untersuchungstermine (U1 bis U9) bis zum sechsten Lebensjahr eines Kindes vor. Die Untersuchungen werden von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie Hausärztinnen und -ärzten durchgeführt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Angebote zur Früherkennung und Frühförderung bieten

  • Gesundheitsdienste der Bezirke (Kin­der- und Jugendgesundheitsdienste, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste)
  • Praxen für Kinder- und Jugendheilkunde, Hausärztinnen und Hausärzte
  • Sozialpädiatrischen Zentren und Kinder- und Jugendambulanzen.

Frühförderung

Die Frühförderung versteht sich als ein ganzheitliches Konzept mit Hilfsangeboten für Kinder im vorschulischen Alter mit körperlichen, geistigen oder seelischen Auffälligkeiten. Ein Zusammenspiel von medizinischen, psychologischen, sozialen und pädagogischen Maßnahmen, die das Kind und die ganze Familie einschließen. Ausgehend von der medizinischen Diagnose, Therapie und pädagogischen Frühförderung bis hin zur Beratung und Unterstützung der Eltern wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt.

Interdisziplinäre Frühförderstellen

Als wohnort- und familiennahe Einrichtungen bieten sie medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Hilfen für behinderte oder von Behinderung möglicherweise bedrohte Säuglinge und Kleinkinder an. Ihr Schwerpunkt ist eher pädagogisch-psychologisch orientiert.

Sozialpädiatrische Zentren

Die Zentren an Berliner Kliniken und Krankenhäusern verbinden die medizinische mit der psychosozialen Versorgung. Sie sind hauptsächlich für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zuständig, bei der besonders spezialisierte und seltene medizinische Kompetenzen gefragt sind.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

Kinder- und Jugendgesundheitsdienste gibt es in allen Gesundheitsämtern der zwölf Berliner Bezirke. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen zur Kinder- und Jugendgesundheit. Die Beratungen und Behandlungen bei den Gesundheitsdiensten finden ohne Überweisung und kostenlos statt.

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste gibt es ebenso in allen Bezirken. Dorthin können sich Eltern bei Problemen in der seelischen und geis­tigen Entwicklung ihrer Kinder wenden. Es wird Hilfe in Form von Diagnostik und Elternberatung angeboten.

Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ)

Die Kinder- und Jugendambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren arbei­ten mit Kindern aller Altersstufen, die Entwick­lungsstörungen, Bewegungsstörungen, Mehrfachbehinderungen, geistige Behinderungen, genetische oder neurologische Erkrankungen, Wahrnehmungs-, Sprach- und emotionale Störun­gen aufweisen. Die interdisziplinären Teams bieten wohnortnahe Hilfsangebote und haben in ihrer Arbeit sowohl die geistige und körperliche Gesundheit als auch das soziale Umfeld des Kindes im Blick. 
Die "Berliner Kiebitze" bzw. der Heilpädagogische Fachdienst (HPFD) ist ein neues Beratungsangebot für Eltern, Kitafachkräfte und Tagespflegepersonen, die Fragen zur Entwicklung eines Kindes haben. Die Angebote wie Anamnese, Vermittlung oder Gesprächsbegleitung, werden schrittweise an allen Standorten verfügbar sein.


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