Impfschutz für die Schwangerschaft

Eine schwangere Frau bekommt von einer Ärztin eine Impfung in den Arm.

Manche Infektionen können für Ungeborene gefährlich werden. Frauen mit Kinderwunsch sollten daher rechtzeitig vor der Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen.

Röteln und Windpocken: Frühzeitig impfen   

Besonders schädlich für den Embryo sind Röteln oder Windpocken. Aber auch der Impfstoff kann dem Ungeborenen schaden, da er aus lebenden Krankheitserregern besteht. Lebendimpfstoffe wie Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen sollen daher in der Schwangerschaft grundsätzlich vermieden werden. Wichtig: Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff eine Schwangerschaft für einen Monat vermeiden.

Möglichst keine Impfungen im ersten Schwangerschaftsdrittel

Schwangere sollten gegen Polio, Diphtherie, Tetanus, Hepatitis A und B sowie gegen Keuchhusten geimpft bzw. immun sein. Totimpfstoffe sind für den Embryo zwar unschädlich, zur Sicherheit sollten sie im ersten Schwangerschaftsdrittel aber nur in dringenden Fällen verabreicht.

Grippe-Impfung für Schwangere

Die Impfung gegen Influenza während der Winterzeit wird Schwangeren nach der 13. Woche sogar ausdrücklich ange­ra­ten. Sie schadet dem Ungeborenen nicht, im Gegenteil: Über die Plazenta bekommt es die Antikörper der Mutter. So ist das Baby in den ersten Monaten nach der Geburt gegen Grippeviren geschützt.

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Sicherheit und Wirksamkeit der Grippeimpfung

Ein Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Informationen zur Grippeimfung (Stand: 06/2021)

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