Der Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Medieneinflüssen zu schützen, die sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen können.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Als entwicklungsbeeinträchtigend gelten solche Inhalte, die einen hohen Grad an problematischen Darstellungen beinhalten, wie zum Beispiel Sexualität, Gewalt, Befürwortung von Selbstschädigung, rassistisches Gedankengut etc.
Altersfreigaben für Kinofilme, DVDs, Spiele, Fernsehausstrahlungen und auch für Onlineinhalte sollen gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche nicht mit schädigenden Inhalten konfrontiert werden.
Jugendschutz im Internet
Cybergrooming, Mobbing, Kostenfallen oder der Schutz der Privatsphäre - das Internet bietet viele Gefährdungspotenziale. Das Jugendschutzgesetz soll sich sich diesen Herausforderungen widmen. So müssen Online-Anbieter strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um ihr Angebot kinder- und jugendsicher zu machen: Es muss Beschwerde- und Hilfeeinrichtungen auf Webseiten oder Systeme zur Altersüberprüfung geben. Auf Film- und Spieleplattformen ist eine Alterskennzeichnung vorgeschrieben. Dies kann Eltern helfen Gefahren für Ihre Kinder besser einzuschätzen. Die genauen Regelungen können im unten verlinkten Gesetzestext nachgelesen werden.
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überprüft die Einhaltung dieser Anbieterpflichten und kann bei Missachtung Bußgelder verhängen. Ebenfalls muss die Zentrale eine Liste von jugendgefährdenden Medien führen. Diese dürfen dann nicht mehr für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen
Mehr Infos und Publikationen zum Thema Jugendmedienschutz gibt es auf den unten gelisteten Webseiten. Tipps zum Medienumgang von und mit Kindern und Jugendlichen sind unter Medienerziehung oder Mediennutzung in der Familie nachzulesen.