Wenn Menschen auf Pflege angewiesen sind, wird meist zunächst die Familie aktiv: Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden ausschließlich durch Angehörige gepflegt.
Pflegegrad: Wie viel Unterstützung ist notwendig?
Wenn Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen wollen, ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob und wie viel Unterstützung der pflegebedürftigen Person zusteht. Dazu ist eine Eingruppierung in einen sogenannten Pflegegrad notwendig.
Je nach Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - geringe bis schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen - wird ein niedriger oder hoher Pflegegrad zwischen 1 und 5 zugeteilt.
Das Gutachten stellt den Grad der Selbständigkeitfest fest, da heißt, inwieweit der bzw. die Pflegebedürftige noch selbständig, ohne fremde Unterstützung den Alltag meistern kann. Betrachtet werden dabei folgende Bereiche:
- Körperliche Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Fähigkeit, sich selbst zu versorgen
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zu den Kriterien und zum Vorgang der Eingruppierung beraten auch die Pflegestützpunkte.
Persönliche Begutachtung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nimmt die individuelle Einstufung nach persönlicher Begutachtung vor. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Beim Termin der Begutachtung sollte möglichst ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson dabei sein, um zu unterstützen und ergänzende Hinweise zur persönlichen Lage und Verfassung der pflegebedürftigen Person geben zu können. Hilfreich ist es, vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen. Darin kann konkret notiert werden, wobei die pflegebedürftige Person Unterstützung benötigt. Vordrucke sowie Anleitungen dafür vergeben Pflegekassen oder Verbände online.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Um die Pflegenden zu entlasten, gibt es in Berlin mittlerweile viele Angebote:
- Pflegestützpunkte,
- Fachstellen für spezifische Bereiche der häuslichen Pflege,
- spezielle Beratungsangebote wie Pflege in Not,
- niedrigschwellige Betreuungsangebote,
- ambulante Pflegedienste,
- Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und
- die Kontaktstellen Pflege-Engagement.
Konkrete Informationen geben die Pflegestützpunkte in den Berliner Bezirken.
Berliner Pflegestützpunkte
Die Berliner Pflegestützpunkte beraten und unterstützen unabhängig und kostenfrei zu allen Fragen zur Pflege. In jedem Berliner Bezirk gibt es mehrere Standorte. Auf Wunsch koordinieren die Pflegestützpunkte auch notwendige Hilfen. Die Beratung ist telefonisch, im Pflegestützpunkt oder auch zu Hause möglich.
Verhinderungspflege – kurzzeitige Ersatzpflege
Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angehörigen kurzzeitig nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Während dieser so genannten Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.