Kommt ein Kind zur Welt, haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Ob nur ein Elternteil oder beide Elternteile das Sorgerecht erhalten, ist gesetzlich geregelt.
Sorgerecht verheirateter Paare
Sind die Eltern miteinander verheiratet oder heiraten nach der Geburt des gemeinsamen Kindes, haben sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind.
Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Für ein gemeinsames Sorgerecht müssen die Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Dies ist auch schon vor der Geburt möglich.
Mehr Rechte für Väter
Väter können vom Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater muss dazu einen Antrag stellen.
Entscheidung zum Wohle des Kindes
Bei der Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame elterliche Sorge, sollten Eltern abwägen, was für das gemeinsame Kind am besten ist. Eine Beratung durch das Jugendamt bzw. freie Träger der Jugendhilfe oder eine Mediation kann dabei hilfreich sein.