Sorgerecht

Frau mit Kopftuch liest ihren beiden Kinder aus einem Buch vor.

Kommt ein Kind zur Welt, haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Ob nur ein Elternteil oder beide Elternteile das Sorgerecht erhalten, ist gesetzlich geregelt.

Sorgerecht verheirateter Paare

Sind die Eltern miteinander verheiratet oder heiraten nach der Geburt des gemeinsamen Kindes, haben sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind.

Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Für ein gemeinsames Sorgerecht müssen die Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Dies ist auch schon vor der Geburt möglich.

Mehr Rechte für Väter

Väter können vom Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater muss dazu einen Antrag stellen.

Entscheidung zum Wohle des Kindes

Bei der Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame elterliche Sorge, sollten Eltern abwägen, was für das gemeinsame Kind am besten ist. Eine Beratung durch das Jugendamt bzw. freie Träger der Jugendhilfe oder eine Mediation kann dabei hilfreich sein.

Downloads

Bundesministerium der Justiz: Das Kindschaftsrecht

Broschüre, 1/2023

PDF-Dokument
Copyright: Bundesministerium der Justiz

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung: Broschüre: Eltern bleiben Eltern

Broschüre der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung (DAJEB) mit Hilftestellungen für trennende oder getrennt lebende Eltern. Zur Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

PDF-Dokument

Wechselmodell – Ist das was für uns?

Broschüre (12/ 2021).

PDF-Dokument
Copyright: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.


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