Wenn Eltern krank werden: Weiterführung des Haushalts durch eine Haushaltshilfe

Frau liest zwei kleinen Kindern etwas vor

"Wer kümmert sich jetzt um die Kinder?" Bei Eltern, die krank werden, ist das oft der erste Gedanke. Damit bei Krankheit die Kinder versorgt werden und der Haushalt läuft, gibt es unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe als Leistung der Krankenkasse

Ist jener Elternteil erkrankt, der den Haushalt hauptsächlich führt, kann die Familie eine Haushaltshilfe im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Sie soll alle Arbeiten umfassen, die im Familienalltag anfallen und die sonst durch den erkrankten Elternteil erledigt werden. Einkaufen und Wäsche waschen gehören ebenso dazu, wie Kochen und Hausaufgaben begleiten.

Voraussetzungen:

  • es lebt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt oder das Kind hat eine Behinderung und ist pflegebedürftig und

  • keine andere Person kann den Haushalt weiterführen.

Bei im Haus­halt lebenden betreuungsbedürftigen behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Haushaltshilfe kann vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin verordnet werden. Die Zuzahlung zur Haushaltshilfe beträgt zehn Prozent der Tagesleistung, mindestens aber fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen und die unabhängige Patientenberatung.

In Notfällen: Haushaltshilfe vom Jugendamt

In einigen Fällen werden die Kosten für die Haushaltshilfe nicht von der Krankenversicherung übernommen, zum Beispiel wenn die Kassenleistung bereits über einen längeren Zeitraum beansprucht wurde. In diesem Fall können sich Eltern an das Jugendamt des Wohnbezirks wenden. In Notsituationen kann dort eine Betreuung des Kindes im Haushalt beantragt werden.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt

  • Es lebt mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt und
  • der Elternteil, der die über­wiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwin­genden Gründen aus und
  • andere Personen können nicht in erforderlichem Umfang helfen und
  • vorhandene Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung des Kindes in Tageseinrichtungen und Tagespflege reichen nicht aus oder
  • das Kind ist erkrankt und darum vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen.

Ehrenamtliche Unterstützung für betroffene Familien

Über die Hilfen von Krankenkasse und Jugendamt hinaus können Eltern, die in Folge einer eigenen Erkrankung Engpässe bei der Betreuung ihrer Kinder haben, auch auf ehrenamtliche Betreuungsangebote, wie zum Beispiel Patenschaftsprogramme oder den Berliner Großelterndienst, zurückgreifen.

Downloads

Arbeitshilfe - Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen

(Stand: 07/2017)

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