Anmeldung an der Grundschule

Kinder sitzen an Schreibtischen in einem Klassenzimmer und schreiben, ein Mädchen blickt auf und lächelt

Berliner Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind, werden im Jahr 2025 eingeschult. Ab dem 7. Oktober 2024 startet die Anmeldung für Kinder, die 2025 schulpflichtig werden.

Für Kinder, die in Berlin wohnen und zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden, starten die Anmeldungen für das erste Grundschuljahr 2025/2026 ab dem 7. Oktober 2024. 

Um zu wissen, welche die Grundschule des Einzugsbereichs ist, geben Sie einfach Ihre Wohnadresse in die Umkreissuche des Berliner Schulverzeichnisses der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Im Schulverzeichnis finden Sie auch die Porträts und Angebote aller Berliner Grundschulen. Viele Schulen organisieren Infoveranstaltungen und Tage der offenen Tür, damit Eltern und künftige Schulkinder die Schule und Lehrkräfte kennenlernen können. Termine finden Sie auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule.

Für die Anmeldung müssen Sie ein entsprechendes Formular oder ab dem 7. Oktober 2024 einen Online-Antrag ausfüllen.

Sollen Kinder eine andere Schule – beispielsweise mit einem besonderen Profil – oder eine „anerkannte Schule in freier Trägerschaft“ besuchen, so müssen die Eltern gleichzeitig mit der Schulanmeldung an der Grundschule des Einzugsbereichs einen schriftlichen „Umschulungsantrag“ stellen. Sofern an der Wunschschule genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, kann der Antrag genehmigt werden.

Bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule legen die Eltern ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung sowie die Geburtsurkunde und sonstige Personalpapiere des Kindes vor.

Alles Wissenswerte rund um die Schulanmeldung finden Sie in der Broschüre „Schulanmeldung - so geht's“ (2025)", die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich aktualisiert und in zahlreichen Sprachen herausgibt.

Betreuung in der Ganztagsschule

Die ergänzende Förderung und Betreuung – umgangssprachlich auch „Hort“ genannt – in der Ganztagsschule ist in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr für die 1. bis 3. Klasse beitragsfrei und ohne Bedarfsprüfung möglich. Die ergänzende Förderung und Betreuung beantragen Sie in der Regel bei der Anmeldung zum Schulbesuch in der zuständigen Grundschule. Die Formulare gibt es in der Schule, im Jugendamt oder online. Das Mittagessen der Schulklassen 1 bis 6 ist kostenfrei. Sie melden Ihre Kinder dafür beim jeweiligen Schul-Caterer an.

Migra UP! hat einen Leitfaden zur Schulanmeldung (PDF) herausgebracht, der ebenfalls wichtige Hinweise und Tipps enthält. Der Leitfaden ist auch in vielen weiteren Sprachen wie beispielsweise Französisch, Englisch, Polnisch, Arabisch, Vietnamesisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch und Ukrainisch erhältlich.

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