Einschulung: früher oder später?

Grundschülerinnen und Grundschüler sitzen in der Klasse und schreiben in ihr Heft.

Manchmal fragen sich Eltern, ob ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist und erwägen eine spätere Einschulung. Umgekehrt kann es sinnvoll sein, das Kind früher einzuschulen. Beides ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier finden Sie einen Überblick zum Thema.

Nach dem Kindergarten geht es für alle Kinder in die Grundschule. In der Regel starten die Kinder mit sechs Jahren in die erste Klasse der Grundschule, Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt oder Gemeinschaftsschule. Doch nicht immer ist die Einschulung mit sechs Jahren das Beste für Ihr Kind. Egal ob Sie sich fragen, ob Ihr Kind mit sechs Jahren schon fit genug für die Schule ist, oder denken, dass Ihr Kind eigentlich schon früher auf die Grundschule wechseln kann – beides ist in Berlin möglich. Die Schulaufsicht entscheidet dabei immer in Hinblick darauf, Ihrem Kind die besten Entwicklungschancen zu ermöglichen. 

Bei Fragen können Sie sich beispielsweise an die schulärztliche Beratung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beim Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk wenden. Für Fragen rund um die frühere oder spätere Einschulung von Kindern mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen stehen Ihnen die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) zur Verfügung. Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch beim Kinderversorgungsnetz Berlin.

Vorzeitige Einschulung

Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober und 31. März nach der Einschulung sechs Jahre alt wird, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die für Sie zuständige Schule ist die Grundschule oder Gemeinschaftsschule, die im Einschulungsbereich und somit Ihrer Wohnung meist am nächsten liegt.

Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen (Qualifizierte Statuserhebung) zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung ist, dass das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die bezirkliche Schulaufsicht.

Spätere Einschulung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, besteht die Möglichkeit, den Beginn der Schulzeit für Ihr Kind um ein Jahr zu verschieben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dann Ihr Kind ein Jahr von der Schulpflicht zurückzustellen. Wenn Ihr Kind zurückgestellt werden soll, muss es in dem Jahr vor der Einschulung regelmäßig eine Kita besuchen.

Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit der Kita und stellen Sie einen Antrag auf Zurückstellung bei der zuständigen Grundschule – also der Grundschule oder Gemeinschaftsschule, die Ihrem Wohnort meist am nächsten liegt.

Die Kita Ihres Kindes nimmt zuerst eine fachliche Einschätzung vor und erstellt ein Förderkonzept für Ihr Kind – passend zu seinem Entwicklungsstand. Das Schreiben und das Konzept geben Sie bitte bei der Schulanmeldung, spätestens aber bis zum 1. März des eigentlichen Einschulungsjahres bei der zuständigen Schule ab. Wenn Sie sich schon bis zum Termin der Schulanmeldung entschieden haben, dann kreuzen Sie Ihren Wunsch auf Zurückstellung im dazugehörigen Feld auf dem Anmeldebogen an. Vereinbaren Sie in diesem Fall bitte auch einen frühen Termin für die schulärztliche Untersuchung.

Über die Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht Ihres Bezirkes. Dafür prüft sie das Schreiben und das Konzept der Kita und das schulärztliche Gutachten. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag erfolgreich war. In bestimmten Fällen oder wenn Sie dies wünschen, fragt die Schulaufsicht ein zusätzliches Gutachten beim Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) an. Die Schulaufsicht berät Sie gern zu allen Fragen der späteren Einschulung und bestmöglichen Förderung Ihres Kindes.

Sobald Sie den Bescheid von der Schulaufsicht bekommen haben, informieren Sie bitte die Kita – spätestens aber bis 30. April des Jahres der eigentlichen Einschulung. Die Kita kann den Platz für Ihr Kind dann für ein weiteres Jahr sichern. Den entsprechenden Kita-Gutschein erhalten Sie vom zuständigen Jugendamt.

Alles auf einen Blick

Alles Wissenswerte rund um die Schulanmeldung finden Sie auch in der jährlich aktualisierten Broschüre „Schulanmeldung ­– so geht's“ (PDF).

Weitere Artikel zum Thema