Wie Sie Kinderzuschlag erhalten

Ein Kind mit Trisomie 21 wird von seinen Eltern umarmt.

Erfahren Sie, wie Sie in Berlin den Kinderzuschlag erhalten, wenn Ihr eigenes Einkommen und das Kindergeld nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt Ihres Kindes zu sichern. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kinderzuschlag und passende Beratungsangebote in Berlin finden Sie hier. Nutzen Sie diese Informationen, um finanzielle Unterstützung für Ihre Familie zu erhalten und den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht zu werden.

Wenn Ihr eigenes Einkommen und das Kindergeld nicht ausreichen, um den Unterhalt Ihres Kindes zu sichern, können Sie den sogenannten Kinderzuschlag beantragen.

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt.
  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt.
  • Ihr Kind ist nicht verheiratet beziehungsweise lebt nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für Ihr Kind
  • Ihr monatliches Bruttoeinkommen muss eine festgesetzte Mindesteinkommensgrenze erreichen. Für Paare sind das mindestens 900 Euro und für Alleinerziehende mindestens 600 Euro.

Mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit können Sie direkt online interaktiv prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.

Knapp 300 Euro Kinderzuschlag pro Kind

Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2024 je Kind bis zu 292 Euro pro Monat. Deckt Ihr Einkommen und Vermögen nur Ihren eigenen Mindestbedarf, bekommen Sie den Kinderzuschlag in voller Höhe gezahlt. Liegt es darüber, mindert sich der monatliche Auszahlungsbetrag.

Die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen richtet sich nach den für das Bürgergeld geltenden Regeln. 45 Prozent der zu berücksichtigen Einkünfte des Kindes werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags angerechnet.

Antrag über die Bundesagentur für Arbeit

Sie können den Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragen. Er wird dann zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, können Sie auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Schulbedarfspaket
  • Mittagessen in der Kita
  • Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
  • Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • Kostenlose Nachhilfe 
  • Bezuschusste Sport-, Musik- oder Kunstangebote

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