Kinderkrankentage und häusliche Pflege helfen bei der Betreuung kranker Kinder

Ein Kind mit einem Schal liegt im Bett. Eine erwachsene Hand fühlt an der Stirn das Fieber.

Wenn das Kind krank ist, haben gesetzlich versicherte berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage. Sie können sich von der Arbeit freistellen lassen, um für Ihr Kind da zu sein. Für gesetzlich versicherte Kinder können Sie auch häusliche Krankenpflege beantragen.

Als gesetzlich versichertes Elternteil haben Sie Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn das Kind krank ist. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als elf Jahre ist und ebenfalls gesetzlich versichert ist. Hinzukommt, dass eine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen kann.

Wenn Sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenversicherung eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Kindes vorlegen.

Kinderkrankengeld ersetzt 90 Prozent des Nettolohns

Zum Ausgleich des Verdienstausfalls bekommen Sie von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von  90 Prozent Ihres Nettogehaltes gezahlt. Bei Bezug von Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten erhalten Sie 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Möglicherweise besteht auch gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Etwa wenn Sie nur für kurze Zeit der Arbeit fernbleiben und sich nicht länger als fünf Tage um Ihr krankes Kind kümmern müssen. Dies sollten Sie vorab mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber abklären.

Als gesetzlich versicherte Selbstständige oder freiberuflich Tätige haben Sie unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Genaue Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Kinderkrankengeld zusammengestellt.

Häusliche Krankenpflege als Alternative zum Krankenhaus.

Kein Kind ist gerne im Krankenhaus. Unter bestimmten Umständen ist auch kein weiterer Aufenthalt in der Klinik nötig. Denn ob Spritzen geben, Waschen oder Verbände wechseln: Die Grund- und Behandlungspflege können Fachkräfte bei Ihnen zu Hause oft ebenso gut erledigen wie in einer Klinik.

In der Regel können Sie die häusliche Krankenpflege bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. In Ausnahmefällen wird sie auch länger bewilligt. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt die häusliche Krankenpflege verordnet und die Krankenkasse sie genehmigt hat. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert.

Neben den Sozialstationen gibt es Pflegedienste, die sich auf die Pflege und Versorgung akut und chronisch kranker Kinder spezialisiert haben. Sie beraten und leiten Sie als Eltern auch in der Pflege an. Bei den Pflegestützpunkten in Berlin bekommen Sie Informationen und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Sie erreichen die Pflegestützpunkte in Berlin über das gemeinsame Servicetelefon von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 595 00 59.

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