Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten

Eine Gruppe junger Schülerinnen und Schüler bei einem Ausflug im Wald.

Eine Klassenfahrt ermöglicht Schülerinnen und Schülern gemeinsame Erlebnisse und Lernerfahrungen außerhalb der Schule. Damit alle daran teilnehmen können, gibt es verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten.

Klassenfahrten sind mehr als nur Ausflüge – sie schaffen wertvolle Erfahrungen und fördern das gemeinschaftliche Lernen. Das Lernen und die gemeinsame Freizeit außerhalb des Klassenzimmers stärken nicht nur den Zusammenhalt. Sie prägen auch nachhaltig die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

Grundsätzlich müssen Sie als Eltern die Kosten für Klassenfahrten selbst tragen. Bei einem geringen Einkommen können Sie aber finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme von Klassenfahrten beantragen. Daneben gibt es weitere Optionen mit denen Eltern, Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler selbst finanzielle Unterstützung für die Klassenfahrt bekommen können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.

Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – kurz Bildungspaket – können Sie die Kostenübernahme einer Klassenreise Ihres Kindes beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Übernommen werden die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung sowie mögliche Nebenkosten. Das Taschengeld wird nicht erstattet.

Das Antragsformular müssen Sie von der Schule bestätigen lassen und bei der für Sie zuständigen Stelle einreichen. Diese überweist das Geld dann direkt an die Schule oder auf das Klassenfahrtskonto. Unterstützung aus dem Bildungspaket gibt es auch für Tagesausflüge.

Zuständige Stellen für Unterstützungen aus dem Bildungspaket

  • Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist das Jobcenter für Sie zuständig.
  • Wenn Sie Sozialhilfe empfangen, ist das Sozialamt die für Sie zuständige Stelle.
  • Wenn Sie Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen, wenden Sie sich bitte an das Wohnungsamt Ihres Bezirkes.
  • Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, müssen Sie sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wenden.

Unterstützungen bei Bildungsfahrten

Auch für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf das Bildungspaket haben, können Sie Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Beispielsweise, wenn Sie Klassenfahrten zu einer Gedenkstätte unternehmen, die sich mit dem nationalsozialistischen Regime oder der SED-Herrschaft in der DDR auseinandersetzt.

Zuschüsse können Sie auch erhalten für Fahrten im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Schulen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, Israel oder einem Land außerhalb Europas, die vom Auswärtigen Amt gefördert werden.

Das Europäische Parlament bietet unterschiedliche Unterstützungen für Schülerreisen zur Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben des Parlaments an. Fragen dazu beantwortet auch das Verbindungsbüro der Europäischen Union in Berlin.

Bei Bildungsreisen in bestimmte Länder wie Polen, Israel oder Frankreich gibt es mehrere Träger, bei denen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Auch manche Stiftungen bezuschussen Klassenfahrten.

Fördervereine, Sponsoren und Fundraising

Oft unterstützen auch schuleigene Fördervereine oder das Schulamt eine Klassenfahrt. Daneben lässt sich Geld für eine Klassenfahrt auch durch Sponsoren oder durch gemeinsame Aktivitäten wie Kuchenverkauf oder Flohmärkte sammeln. Inzwischen gibt es auch digitale Angebote, über die sich Geld für eine Klassenfahrt sammeln lässt.

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