Wenn Eltern krank werden: Häusliche Krankenpflege

Eine Pflegerin und eine Seniorin lächeln sich gegenseitig an.

Werden Eltern krank sind und gepflegt werden müssen, können sie – sofern ein Krankenhausaufenthalt nicht zwingend erforderlich ist – häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch?

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, sofern dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder deren Dauer verkürzt werden kann oder wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist.

Was gehört zur häuslichen Krankenpflege?

Zur häuslichen Krankenpflege gehören die Grund- und Behandlungspflege, wie zum Beispiel Verbandswechsel, Wundversorgung oder die Verabreichung von Thrombosespritzen. Die häusliche Krankenpflege wird von geschulten Fachkräften wie Krankenschwestern und -pflegern sowie Krankenpflegehelferinnen und -helfern geleistet.

Zur häuslichen Krankenpflege gehört auch, dass

  • der Haushalt weitergeführt wird, also Dinge wie Wäsche waschen, Einkaufen, Kochen oder Wohnungsputz erledigt werden sowie
  • die im Haushalt lebenden Kinder betreut und beaufsichtigt werden, wenn dies keine andere Person des Haushalts übernehmen kann.

Wie erhält man die Leistung?

Die häusliche Krankenpflege wird von der behandelnden Arztpraxis verordnet. Je Krankheitsfall kann die Leistung in der Regel bis zu vier Wochen bewilligt werden. Sie kann auch während einer Schwangerschaft – zum Beispiel, wenn eine Frühgeburt droht – oder nach einer Entbindung verschrieben werden.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht mit der ambulanten Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung zu verwechseln. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen sowie die unabhängige Patientenberatung.

Sind Zuzahlungen zu leisten?

Volljährige gesetzlich Krankenversicherte müssen zur häuslichen Krankenpflege zuzahlen: zehn Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung ist jedoch zuzahlungsfrei.

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Kassenärztliche Bundesvereinigung: Häusliche Krankenpflege

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