Wenn Pflegende an Grenzen stoßen

Frau hilft pflegebedürftiger Dame im Haushalt

Menschen, die Angehörige pflegen, brauchen hin und wieder eine Auszeit vom Pflegealltag. Damit die pflegebedürftige Person in dieser Zeit dennoch versorgt ist, gibt es dafür die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Einrichtungen und Beratungsstellen können dabei helfen, Entlastung zu schaffen – für Pflegende und für Gepflegte.

Verhinderungspflege: Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

Pflegende Angehörige - besonders auch junge Menschen mit Pflegeverantwortung - leisten sehr viel. Aber sie müssen sich auch einmal erholen, eine eigene Krankheit auskurieren oder sich um andere wichtige Angelegenheiten kümmern. Damit die zu pflegende Person in dieser Zeit versorgt wird, hat der Gesetzgeber die Verhinderungspflege eingerichtet. Diese Leistung können Angehörige bei der Pflegekasse für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr beantragen. Dabei werden die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege bis zu einem bestimmten Betrag - abgängig von einem Verwandtschaftsgrad mit dem pflegebedürftigen Menschen - übernommen.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine weitere Möglichkeit zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Der oder die Pflegebedürftige hat dabei einen gesetzlichen Anspruch zu einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim für bis zu acht Wochen untergebracht zu werden. Eine Übersicht über die Einrichtungen für Kurzzeitpflege in Berlin gibt es bei den "Hilfelotsen Berlin". Die Kosten für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse. Bis zu 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege können auch für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Teilstationäre Pflege

Bei der teilstationären Pflege wird zur stundenweisen Entlastung der Pflegeperson ein Teil der Pflege in einer stationären Einrichtung der Tag- oder Nachtpflege erbracht. Ein Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf und ist nicht zeitlich begrenzt. Die teilstationäre Versorgung umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von seinem Zuhause zur Pflegeeinrichtung und zurück.

Entlastungsbetrag

Pflegende haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag finanziert Unterstützungen, wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Kosten für Alltags- und Pflegebegleiter.

Vorsorgekuren

Die Kuren für pflegende Angehörige des Müttergenesungswerks ermöglichen, sich vom Alltag zu erholen und neue Energie zu tanken. In der Regel dauert die Kur drei Wochen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Die Beratungsstellen helfen beim Kurantrag und unterstützen bei der Organisation der Betreuung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts. Weitere Infos gibt es bei den Pflegestützpunkten.

Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Pflegende können gemeinsam mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen verreisen und zusammen eine Auszeit vom Alltag nehmen. Während sich ein Pflegedienst um die Pflegebedürftigen kümmert, können die Angehörigen Ausflugs- und Wellnessangebote wahrnehmen oder individuell entspannen.

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen gibt es spezielle Hotels und Reiseanbieter. Näheres dazu wissen die Pflegestützpunkte und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung.

Downloads

Entlastung für die Seele - Ein Ratgeber für pflegende Angehörige

Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V. mit verschiedenen Informationen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen. (Stand: 05/2021)

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